„Bei Importarzneimitteln werden nicht nur die Importeure von Margen profitieren“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die imGesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gefundeneNeuregelung zur Importförderklausel verteidigt. Spahn sagte, man habe „einenklugen Kompromiss“ gefunden. Zuletzt hatte es große Verwirrung um dieImportförderklausel gegeben, weil es zwischenzeitlich einen Entwurf gab, dereine komplette Streichung der Klausel vorgesehen hatte.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das GSAVbeschlossen, das erste Arzneimittel-Gesetz in der Amtszeit von Jens Spahn alsBundesgesundheitsminister. Das Vorhaben enthält mehrere Punkte, die auch für dieApotheker relevant sind. Denn mit dem GSAV reagiert Spahn auf dieArzneimittel-Skandale des Sommers: Valsartan, Lunapharm und Bottrop. So sind beispielsweiseengmaschigere Apothekenkontrollen vorgesehen und diverse Neuregelungen, die beiArzneimittel-Rückrufen greifen sollen. Unabhängig davon werden mit dem Gesetzaber auch die Einführung des E-Rezeptes konkretisiert und das sogenannteFernverordnungsverbot aufgehoben.

Hier können Sie einige der wichtigsten im GSAV enthaltenen Neuregelungennachlesen.

Diskussionen um Zyto-Honorar und Importförderklausel

Heftige Diskussionen hatte es in den vergangenen Wochenauch um die Zukunft des Zyto-Honorars und der Importförderklausel gegeben. Imersten Referentenentwurf war beispielsweise ein komplett neues Zyto-Honorar fürdie Apotheker vorgesehen. Geplant war einFixum von 110 Euro für die Herstellung.Außerdem sollten die Apotheker bei der Abrechnung mit den Kassen nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten und die Preisverhandlungen ausschließlich zwischen Kassen und Herstellern stattfinden. Doch im nun beschlossenen Kabinettsentwurf ist diese Regelung nicht mehr enthalten.

Ähnlich erging es der Importförderklausel.Ursprünglich wollte das BMG die sogenannte 15-Euro-Grenze in der 15/15-Regel (§ 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) abschaffen. Doch ineinem zwischenzeitlichen Entwurf war auf einmal eine komplette Streichungenthalten. Nur wenige Stunden später gab es dann aber einen Entwurf, der eineganz neue Regelung enthielt, die sich an der zwischen Apothekern und Kassen fürden neuen Rahmenvertrag ausgehandelten Lösung orientiert. Für die Abgabe vonImportarzneimitteln ist künftig eine Regelung in drei Preisstufen vorgesehen. Bis zum jüngsten Entwurf wurde an dieser Bestimmung gefeilt.

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