Cannabidiol: Was geht, was geht nicht?

Ob als Nahrungsergänzungsmittel, Hautcreme oderKaugummi – Cannabidiol-(CBD)-Produkte erfreuen sich im Netz und in Drogerien zunehmenderBeliebtheit. Dem nicht berauschenden Cannabis-Wirkstoff werden zahlreichepositive Gesundheitseffekte zugesprochen. Wären die CBD-Produktenicht eine trendige Sortimentsergänzung für die Apotheken-Freiwahl?

Lange stand der nicht psychoaktive CannabiswirkstoffCannabidiol (CBD) im Schatten des großen Bruders Tetrahydrocannabinol (THC). Inzwischenist daraus ein Hype geworden. CBD soll gegen Angstzustände, Zyklusstörungen, Allergienund Muskelverspannungen wirken und dabei hervorragend verträglich sein. Doch welchedieser Trendprodukte sind eigentlich verkehrsfähig?

BVL: Entweder Novel-Food oder Arzneimittel

Nach Auffassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(BVL) sind es die derzeit angebotenen, mit CBD angereicherten Nahrungsergänzungsmittel(NEM) zumindest nicht. „AusSicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor demInverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittelsoder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels (NovelFood) gestellt werden“, ist seit Mitte März auf der Homepage des BVL zu lesen.

Offenbar hat das BVLeine Marktbereinigung im Sinn. Während es bei einem „normalen NEM“  ausreicht, dieses beim BVL anzuzeigen, sinddie Anforderungen an neuartige Lebensmittel erheblich höher. So müssen Novel-Food-Antragstellerbei der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA ein Dossier einreichen, das unteranderem Daten über dieernährungsphysiologischen, toxikologischen und allergenen Eigenschaften sowieInformationen zu den jeweiligen Herstellungsverfahren und vorgeschlagenenVerwendungen und Verwendungsmengen beinhaltet. Und diese Hürde hat bishernoch kein Unternehmen genommen. 

Wirbel um CBD-Öle aus Drogerien

Allerdings ist dasBundesamt nicht selbst für die Überwachung zuständig, sondern die Landesbehörden.Und da es viele CBD-NEMs immer noch gibt, lassen es manche Anbieter offenbar daraufankommen, ob die Überwachung auf ihre Produkte aufmerksam wird. Andere wiederumscheinen nervös zu werden. So hatten Ende  April die Drogerieriesen dm und Rossmann ihreCBD-Öle aus ihren Regalen geräumt. Der Hintergrund ist nicht offiziell bekannt.Dem Vernehmen nach hatte es bei dem zehnprozentigen Limucan-Öl geringfügigeÜberschreitungen des THC-Grenzwertes gegeben. Dieser darf nämlich 0,2 Prozentnicht überschreiten, sonst fällt das jeweilige Produkt unter dasBetäubungsmittelgesetz – eine weitere Hürde für CBD-Anbieter.

Inzwischen gibt esdas fünfprozentige Limucan-Öl wieder bei dm. „Wir hatten uns dazu entschieden,vorsorglich die CBD-Öle aus dem Verkauf zu nehmen. Nach erfolgter Überprüfunghaben wir uns dazu entschlossen, das 5 Prozent CBD-Öl unseren Kunden wiederanzubieten“, erklärte dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer. Rossmann dagegen verzichtetweiterhin auf den Verkauf der Öle. 

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