Neuer Rahmenvertrag: Stillhalteempfehlung für den Juli

Imneuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 SGB V gibt eskeine Übergangsregelungen. Dennoch empfiehlt der GKV-Spitzenverband nachInformationen aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes, Retaxationen für einigeFälle im Juli auszusetzen.

Derneue Rahmenvertrag tritt am 1. Juli in Kraft und enthält zahlreicheNeuregelungen. Nicht alles kann als Erleichterung oder Verschärfung eingestuftwerden. Doch viele Details für die Arzneimittelauswahl ändern sich zum 1. Juli.Dies betrifft insbesondere die generische Substitution, wenn kein Rabattvertraganzuwenden ist, die Belieferung von Verordnungen über mehrere Packungen und denNachweis der Nicht-Verfügbarkeit. Gemäß § 32 Absatz 3 des neuen Rahmenvertragesgilt dieser für alle Abgaben ab dem 1. Juli. Maßgeblich ist demnach nicht dieVorlage des Rezeptes in der Apotheke, sondern die Abgabe des Arzneimittels.

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Empfehlungstatt Friedenspflicht

NachInformationen aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes wurde keineFriedenspflicht im Vertrag vereinbart, um noch kurzfristig prüfen zu können,bei welchen Regelungen eine Übergangsregelung angemessen erscheint. Daraufhinhabe der Deutsche Apothekerverband einige relevante Punkte in einem Schreibenan den GKV-Spitzenverband aufgelistet. Der GKV-Spitzenverband habe diesemittlerweile als „sachgerecht“ bewertet und den Krankenkassen empfohlen, in dengenannten Fällen für Arzneimittelabgaben im Juli keine Retaxationen auszusprechen.Eine rechtsverbindliche Friedens-„Pflicht“ ist eine solche Empfehlungallerdings nicht. Reaktionen einzelner Krankenkassen darauf sind bisher nichtbekannt.

Bei den Empfehlungen geht es insbesondere umVerordnungen, die noch im Juni in der Apotheke vorgelegt, aber erst im Julibeliefert werden. Dabei soll das Vorlagedatum dokumentiert und abgezeichnetwerden. Mit einem solchen ausdrücklichen Vermerk soll eine Abgabe nach denalten Regeln nicht retaxiert werden. Zu den übrigen Übergangsregelungen haltensich einige Landesapothekerverbände mit Informationen bisher zurück. Offenbargibt es noch Klärungsbedarf, wie eng oder weit die Vereinbarungen auszulegensind. Doch auf jeden Fall geht es nicht um einen langen Aufschub und nicht umein Aussetzen einzelner Regeln, sondern nur um den Verzicht auf Retaxationen –und dies nur für den Monat Juli.

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