Welche Pflichten und Rechte haben Apotheker im Notdienst?

In vielen Gesetzen und Verordnungen sind Bestimmungenenthalten, die den Nacht-und Notdienst von Apotheken betreffen. Aber welcheRegelungen sind das genau? Im ersten Teil des nachfolgenden Artikels gibt es eine kurze Übersicht über diePflichten und Rechte während eines Apotheken-Notdienstes, es geht unter anderem ums Nachtdienstzimmer und die Dienstbereitschaft.

Zunächst einmal bestimmt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) (§4) die Größe für dieApothekenbetriebsräume, die mindestens 110 m2 für Offizin, Labor, Lagerraumund Nachtdienstzimmer vorgibt.Allerdings sind Ausnahmen von der Raumeinheit möglich, z.B. beim Nachtdienstzimmer. Als Bedingung wirdaber eine „Lage in angemessener Nähe zu den übrigen Betriebsräumen“ verlangt.Was angemessen ist, ist jeweils eine Einzelfallentscheidungder zuständigen Behörde. In Kommentaren zur ApBetrO kann man aber nachlesen,dass in ländlichen Regionen eine Entfernung des Nachtdienstzimmers zuden Apothekenbetriebsräumen von maximal 20 Minuten Fahrt mit dem Auto erlaubtist. Voraussetzung: Der wartende Kunde wird über eine Gegensprechanlage überseine Wartezeit informiert. 

Die eigentliche Dienstbereitschaftist in § 23 ApBetrO geregelt. Das Grundprinzip lautet, dass öffentlicheApotheken „ständig dienstbereit“ sein müssen. Die dort enthalteneAusnahmeregelung ist eigentlich der Regelfall:Die zuständige Behörde, oft auchdie Apothekerkammer, befreit einen Teil der Apotheken zufolgenden Zeiten:

            1. montagsbis samstags von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr,

            2. montagsbis freitags von 18:30 Uhr bis 24:00 Uhr,

            3.samstags, 24. u. 31.12. von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr,

            4. sonntagsund an gesetzlichen Feiertagen in demjeweiligen Bundesland ganztags.

Und diese„Befreiung“ ist die eigentliche Notdienstregelung. Innerhalb dieser Zeiten müssen Notdienstapotheken „geöffnet“ sein.

Während der Dienstbereitschaft muss sich der Apotheker „inunmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbetriebsräumen aufhalten undjederzeit erreichbar sein“. (Ausnahme siehe oben).

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