Frau scheitert mit Klage gegen Pharmakonzern Bayer

Seit sieben Jahren kämpft die heute 34-jährige Felicitas Rohrer vor Gericht gegen Bayer. Sie macht Nebenwirkungen der von dem Konzern vertriebenen Verhütungspille „Yasminelle“ für eine erlittene Lungenembolie verantwortlich. Nun wurde ihre Klage vom Landgericht Waldshut-Tiengen abgewiesen.

Die gesundheitlichen Probleme der Frau seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Antibabypille zurückzuführen, entschied das Gericht. Weil auch andere Ursachen möglich seien, habe Rohrer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Zudem müsse sie einen Großteil der Kosten des Prozesses tragen.

Felicitas Rohrer 2015 bei einem Gerichtstermin.

Die frühere Tierärztin aus dem Ortenaukreis erlitt im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand, der beinahe zum Tod geführt hätte. Rohrer ist davon überzeugt, dass dieser Notfall als Nebenwirkung des Wirkstoff Drospirenon auftrat, der in der Pille „Yasminelle“ enthalten ist.

Weil der Hersteller ihrer Meinung nach nicht ausreichend über das Thrombose-Risiko informierte, hat sie Bayer 2011 auf mindestens 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Bei einer Thrombose bildet sich ein Blutgerinnsel, das anschließend wie bei der Frau durch die Blutbahn wandern und wichtige Gefäße etwa in der Lunge verschließen kann.

„Mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Pille zurückzuführen“

Im Laufe das Verfahrens hat das Gericht einen Gutachter zu dem Fall gehört. Dieser sollte erläutern, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen der Einnahme der Pille und der Lungenembolie gab. Die lebensgefährliche Krankheit der Frau sei mit großer Wahrscheinlichkeit auf die vorherige Einnahme der Pille zurückzuführen, sagte der Mediziner. Andere Ursachen seien sehr unwahrscheinlich. Sie könnten jedoch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Nach dem Gutachten blieben viele Fragen offen, sagte die Richterin Claudia Jarsumbek, der Fall sei komplex und schwierig. Im Oktober rief das Gericht die Kontrahenten deshalb zu einer außergerichtlich Einigung auf. Dieser Aufforderung sei jedoch keiner der Beteiligten gefolgt, sagte die Richterin.

Um auf die Gefahren durch hormonelle Verhütung aufmerksam zu machen, hat Felicitas Rohrer gemeinsam mit drei anderen Thrombose-geschädigten Frauen die Initiative „Risiko Pille“ ins Leben gerufen. Inzwischen wird bei Präparaten, die den Wirkstoff Drospirenon enthalten, deutlicher auf das Risiko hingewiesen.

Insgesamt ist die Gefahr gering, durch hormonelle Verhütung eine Thrombose zu entwickeln. Ein 2014 veröffentlichter Rote-Hand-Brief nennt folgende Zahlen zum Risiko:

Risiko tiefer Venenthrombosen und Lungenembolien bei Einnahme von Pillen mit folgenden Gestagenen (kombiniert mit Östrogen)

Typische Symptome einer Thrombose sind Schwellungen am Fußknöchel oder am Bein, die Wade kann schmerzen wie bei einem Muskelkater, manchmal verfärbt sich die Haut bläulich.

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