Kabinett beschließt Masern-Impfpflicht

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte.

„Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres waren es schon mehr als 400 Fälle. Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen.

Der Deutsche Ethikrat hatte sich kürzlich gegen eine generelle Impfpflicht ausgesprochen. In einer Ende Juni veröffentlichten Stellungnahme empfahl das Gremium eine Pflichtimpfung ausschließlich für bestimmte Berufsgruppen etwa im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Eine Impfpflicht für Kinder verbunden mit finanziellen Sanktionen lehnt der Ethikrat jedoch ab – unter anderem, weil die Kinder finanziell schlechter gestellter Eltern wesentlich stärker unter den Folgen zu leiden hätten als Kinder wohlhabender Eltern.

2017 waren bundesweit 97,1 Prozent der Schulanfänger einmal gegen Masern geimpft, die zweite Impfung hatten 92,8 Prozent. Damit die Masern eliminiert werden können, müssten laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) mindestens 95 Prozent der Gesamtbevölkerung beide Impfungen erhalten haben. Wie hoch diese Quote in Deutschland ist, lässt sich nach Angaben des Berliner Robert Koch-Instituts mangels Daten nicht genau ermitteln.

Neuerungen bei Apotheken und MDK

Neben dem Masernschutzgesetz beschloss das Bundeskabinett auch ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Darin wird geregelt, dass gesetzlich Versicherte verschreibungspflichtige Medikamente immer zu gleichen Preisen bekommen – egal, ob sie sich die Medikamente in der Apotheke um die Ecke besorgen oder im Internet bestellen. Gegen diesen Entwurf gibt es rechtliche Bedenken, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige deutsche Rabattverbot 2016 gekippt hat.

Das Gesetz sieht zudem eine bessere Vergütung von Nacht- und Notdiensten in der Apotheke vor. Außerdem soll Apothekern die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe zu impfen.

Auch das dritte vom Kabinett gebilligte Gesetz betrifft Versicherte: Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) unabhängiger von den Kassen wird. Er soll künftig als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter dem Namen Medizinischer Dienst (MD) fungieren. Die Entscheidung ist eine Reaktion auf die Kritik, der MDK agiere bisher nicht unabhängig.

Der MDK prüft zum Beispiel Anträge von Versicherten für bestimmte Leistungen und erstellt Gutachten. Er ist auch für die Einstufung von Pflegebedürftigen in die verschiedenen Pflegegrade zuständig.

Im Video: Die bizarre Welt deutscher Impfgegner


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