Krankenkassen zahlen Gesundheits-Apps

Deutschland führt weltweit als erster Staat Gesundheits-Apps auf Rezept ein. Der Beschluss ist Teil des Gesetzes zur digitalen Versorgung, das der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen hat. „Digitale Lösungen können den Patientenalltag konkret verbessern“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Darum gibt es ab 2020 gesunde Apps auf Rezept.“ Er sprach von einer Weltpremiere.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass entstehende Kosten von den Krankenkassen erstattet werden. Zudem sollen mit der Neuregelung Patienten leichter Ärzte finden können, die Online-Sprechstunden anbieten. Darum dürfen die Mediziner künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch auf elektronischem Weg tun.

Gesetz kommt im Januar

Gefördert wird mit der Neuregelung zudem der elektronische Arztbrief – und zwar dadurch, dass das alternativ häufig benutzte Fax geringer vergütet wird als bisher. Außerdem haben Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen.

Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. „Die Gesundheitsversorgung der Zukunft wird eine noch stärker datengetriebene Gesundheitsversorgung sein“, heißt es in dem Gesetzentwurf, den Spahn im Juli auf den Weg brachte. Demnach zielt das Gesetz unter anderem darauf ab, digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung zu bringen, Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung zu vereinfachen oder Gesundheitsdaten besser für Forschungszwecke nutzen zu können.

Längst nicht alle Ärzte sind von Spahns Digitalisierungsplänen begeistert. Im Mai warnten Mediziner in einem offenen Brief an Spahn, Patientendaten seien nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt.

Nicht alle sind mit neuen Technologien vertraut

Auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt mahnte zu einem behutsamen Vorgehen bei neuen digitalen Angeboten für Patienten. „Es haben nicht alle Menschen in dieser Gesellschaft die gleiche Vertrautheit mit neuen Technologien, zum Beispiel auch wegen ihres Alters“, sagte der Chef der Bundesärztekammer. „Wenn wir zu stark und zu schnell auf digitale Unterstützung abstellen, darf man die Menschen nicht vergessen, die damit vielleicht nicht umgehen können.“ Sonst könne es zu „einer Art Zwei-Klassen-Versorgung“ kommen.

Reinhardt sagte, es werde angesichts der großen Menge an Angeboten nicht ganz einfach zu unterscheiden sein, welche Apps wirklich der Versorgung dienen. „Es gibt digitale Gesundheitsanwendungen, die sehr sinnvoll und hilfreich sind. Es gibt aber auch viel Schnickschnack, der keinen Mehrwert für Patienten und Ärzte bringt.“ Damit Ärzte digitale Anwendungen verschreiben könnten, sollte vorher sichergestellt sein, dass sie keinen Schaden anrichten.

„Digitalisierung in der Medizin bedeutet auch eine Vertrauensfrage. Vertraue ich einer technisch hergestellten Lösung eines Problems?“ Zwischen Menschen gebe es noch andere Wahrnehmungsinstrumente wie Sympathie oder Einfühlungsvermögen, durch die Vertrauen entstehe. „Auch Datenschutz und sichere Datenverarbeitung haben mit Vertrauen zu tun.“

Für diese Bedenken hat das Gesundheitsministerium eine Lösung: Laut Ministerium müssen die Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft werden, ehe Patienten die Kosten erstattet bekommen. Nach dieser Prüfung habe der Hersteller ein Jahr Zeit, dem Bfarm nachzuweisen, dass die App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhalte, verhandele er mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen.

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