Backwaren, Süßes, Kräutertee: Kontrolleure beanstanden jedes zweite getestete Hanf-Lebensmittel

Hanf ist zwar mehr als nur eine Droge, als Bestandteil in Lebensmittel taugt es nach Ansicht der baden-württembergischen Kontrolleure allerdings bislang bei weitem nicht in allen Fällen.

Von insgesamt 49 untersuchten Lebensmittelproben ist im vergangenen Jahr mehr als jede zweite als nicht sicher beanstandet worden.

„Grund waren zu hohe Gehalte an D9-Tetrahydrocannabinol (THC), der wichtigsten psychoaktiven Substanz der Hanfpflanze“, heißt es im neuen Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung.

Laut Bericht wurden 29 Proben als Extrakte aus der Hanfpflanze sowie daraus gewonnene cannabinoidhaltige Produkte eingestuft.

Sie gelten somit als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel. Bei weiteren 32 Proben war die Kennzeichnung nicht korrekt. „Lediglich zwölf Proben waren nicht zu beanstanden“, heißt es im Bericht.

Die Produktpalette hanfhaltiger Lebensmittel reicht von Back- und Teigwaren über Süßwaren und Kräutertees bis hin zu Erfrischungsgetränken, Bieren und Nahrungsergänzungsmitteln.

Dabei unterscheidet man zwischen THC-reichen (Drogenhanf) und THC-armen Hanfsorten (Faserhanf). Hanfpflanzen, die weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, gelten als THC-arme Sorten.

Das heißt, aus ihnen können Hanfsamen und Hanfsamenöl gewonnen werden.

Tetrahydrocannabinol kommt in getrockneten Cannabis-Blättern, Blüten und Blütenständen vor.

Früh kultivierte Hanf-Sorten sowie die meisten Wildbestände haben einen eher geringen THC-Anteil, während dieser bei speziell für die Haschisch- oder Marihuana-Produktion gezüchteten Pflanzen seit Jahren steigt.

Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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