Apotheken sollen Genesenenzertifikate ausstellen – DAV-Portal technisch gerüstet

Bereits in Kürze sollen die Apotheken offenbar beginnen, COVID-19-Genesenenzertifikate auszustellen. Das geht aus einer ABDA-Stellungnahme zur geplanten Änderung der Coronavirus-Testverordnung hervor. Sobald das BMG per Verordnung den Abrechnungsweg angepasst hat, kann es demnach losgehen – das DAV-Portal sei jedenfalls technisch gerüstet.

Das DAV-Portal bekommt eine neue Funktion: Neben den Impfnachweisen für vollständig Geimpfte und Genesene, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion eine Auffrischimpfung erhalten haben, sollen Apotheken in Kürze auch den Genesenenstatus digital abbilden können. Nach Angaben der ABDA ist das Portal technisch bereit dafür.

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Apotheken sollen Genesenenzertifikate über Rechenzentren abrechnen können

Sobald das Bundesministerium für Gesundheit eine notwendige Verordnung zur Anpassung bezüglich des Abrechnungswegs erlassen hat, werde diese Funktion freigeschaltet. Das geht aus der Stellungnahme der ABDA zu einem am Freitag bekannt gewordenen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) hervor.

Abrechnung über Rechenzentren statt KVen

Hintergrund ist, dass gemäß TestV nach aktuellem Stand die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Abrechnung der Genesenenzertifikate zuständig wären. Mit der geplanten Verordnung will das BMG nun die Abrechnungswege von Impf- und Genesenenzertifikaten in Einklang bringen. Beides soll künftig über die Apothekenrechenzentren laufen.

„Wir begrüßen die vorgesehene Änderung ausdrücklich, da sie für die Erstellung von Genesenenzertifikaten durch Apotheken eine erhebliche bürokratische Erleichterung bedeutet“, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme. Apotheken werden demnach die Zertifikate über ein sicheres Modul des DAV-Portals erstellen können, vergleichbar mit der bekannten Erstellung von Impfzertifikaten. „Insofern ist auch ein vergleichbar gestaltetes Abrechnungsverfahren für diese beiden Varianten höchst sinnvoll.“

Andernfalls wären laut ABDA alle ausstellenden Apotheken gezwungen, sich für das bislang vorgesehene Abrechnungsverfahren gemäß § 7 TestV bei den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen zu registrieren und dort monatlich separat abzurechnen, was mit nennenswertem Aufwand und Zusatzkosten verbunden wäre. Die vorgesehene Änderung sei daher „sehr geeignet, die Bereitschaft von Apotheken zur Erstellung von Genesenenzertifikaten zu fördern und auf diese Weise den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu solchen Zertifikaten zu verbessern“.

Vdarz wünscht sich Verwaltungskostenersatz vom BAS

Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (vdarz) hatte sich allerdings gewünscht, dass ihnen im Zuge der geplanten Anpassung auch ein Verwaltungskostenersatz eingeräumt wird, der nach Vorstellung des Verbands zunächst vom BAS gezahlt werden soll. Vorbild ist ein Passus in der TestV, nach dem die KVen für die Abrechnung der Sachkosten für PoC-Antigentests Verwaltungskosten in Höhe von 2 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erstattet bekommen. Die Anregung des vdarz greift die ABDA in ihrer Stellungnahme jedoch nicht auf.

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