Auch Versender bekommen HBA- und SMC-B-Ausweise

DocMorris und andere EU-Versender sollen nach dem Willen des Bundesministeriums für Gesundheit bald auch Heilberufsausweise und Institutionskarten bekommen. Das geht aus einem Eckpunktepapier für ein neues Digitalisierungsgesetz hervor. Die Ausweise sind zum Beispiel nötig, um künftig E-Rezepte beliefern zu können.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant ein weiteres Digitalisierungsgesetz. In den Eckpunkten, die DAZ.online vorliegen, ist unter anderem vorgesehen, auch „Apotheken im Ausland“ Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) bereitzustellen. Bereits im November 2019 war DAZ.online der Frage nachgegangen, wie DocMorris und Co. künftig E-Rezepte empfangen sollen – denn HBA und SMC-B sind Voraussetzung, um sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, über die elektronische Verordnungen transportiert werden sollen. Hierzulande sind die Kammern für die Ausgabe zuständig, in denen EU-Versender naturgemäß nicht Mitglied sind. Nähere Information dazu, wer die Ausgabe an die Versender wie organisieren soll, finden sich in den Eckpunkten nicht.

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Darüber hinaus will das BMG das E-Rezept weiterentwickeln. Es soll demnach für den grenzüberschreitenden Einsatz fit gemacht werden und bald auch Privatversicherten zur Verfügung stehen. Zudem ist geplant, dass Ärzte auch Hilfsmittel und entweder ab Januar 2022 oder ab Januar 2023 auch Betäubungsmittel digital verordnen können. Die E-Rezept-Daten sollen dann automatisch in die elektronische Patientenakte des Versicherten einfließen.

Zudem ist in den Eckpunkten vorgesehen, dass alle Anwendungen, die zunächst auf Wunsch des Patienten auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können – zum Beispiel der elektronische Medikationsplan und der Notfalldatensatz –, ab 2023 in die elektronische Patientenakte zu überführen sind. Auf der Karte soll dann lediglich noch die Krankenversichertennummer hinterlegt sein.

Des Weiteren will das BMG das Angebot an Videosprechstunden weiter ausbauen, elektronische Krankschreibungen auch nach ausschließlich telemedizinischem Kontakt ermöglichen und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fest in der Versorgung verankern.

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