Bayern in der Virus-Krise: Freistaat verhängt landesweit Ausgangsbeschränkungen

Katastrophenfall und Ausgangsbeschränkungen gelten jetzt im Freistaat Bayern – um gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu kämpfen. Die Wirtschaft soll mit Milliarden am Leben gehalten werden, Abi-Prüfungen wurden verschoben. Alle Maßnahmen der bayerischen Regierung im Überblick.

  • Ausgangsbeschränkung in Deutschland: Was jetzt gilt – was verboten ist
  • Bund und Länder beschließen Kontaktverbot: Was das für Sie bedeutet 

Wie ist die Lage in Bayern. Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Eckpunkten während der Coronakrise.

Corona-Fälle in Bayern

Laut des Gesundheitsministerium sind in Bayern: 6362 Menschen infiziert. 31 Kranke sind bis Dienstag (24. März, 21 Uhr) gestorben.

München hat in absoluten Zahlen (laut Robert-Koch-Institut am Dienstag) mit 1312 Infizierten die höchste Zahl an erkrankten (relativ Platz 8). In Bayern gab es Ende Januar die ersten Corona-Fälle in Deutschland .  Mitarbeiter beim Automobilzulieferer Webasto aus Stockdorf hatten sich infiziert.

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Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Bayern macht daher seit Mitte März Ernst: Im Freistaat gelten wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und steigenden Fallzahlen seit Freitagabend Ausgangsbeschränkungen für zunächst zwei Wochen. Das hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag verkündet. Ab 0 Uhr ist die Verordnung in ganz Bayern in Kraft getreten.

Auch wenn Bund und Länder am Sonntag einen 9-Punkte-Plan für ganz Deutschland festgelegt haben, hält Ministerpräsident Markus Söder an den strengeren Maßnahmen in Bayern fest.

Ausgangsbeschränkung in Bayern verordnet: Das gilt nun

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist in Bayern ab Samstag, 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem:

  • der Weg zur Arbeit
  • notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien,
  • Arzt- und Apothekenbesuche
  • Hilfe für andere Menschen
  • Besuche von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich
  • Sport wie bspw. Joggen und Bewegung an der frischen Luft
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren

All dies ist aber nur alleine oder mit den Personen erlaubt, mit denen man zusammenlebt.

Verboten ist ab Samstag, 0 Uhr, in Bayern:

  • Geschäfte wie Baumärkte und Friseure dürfen nicht mehr öffnen
  • Öffnung von Restaurants und Gaststätten untersagt; Ausnahmen bilden Drive-in/To-go-Lokale
  • Treffen mit Freunden auf öffentlichen Plätzen, Straßen und in Parks verboten
  • Sport und Spaziergänge im Freien sind in Gruppen oder mit Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt, verboten

"Wir müssen versuchen, die Welle der sprunghaften Infektionen zu brechen", begründete Söder die Ausweitung der Einschränkungen. Wer gegen die Vorgaben verstoße, müsse mit hohen Bußgeldern rechnen. Es können Geldbußen bis zu 25.000 Euro verhängt werden, heißt es auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung.

Zum Sport fahren, Gassi gehen, Eltern zu sich holen: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Bayerische Staatsregierung beantwortet auf ihrer Webseite zudem häufig gestellte Fragen:

Darf ich weiter Lebensmittel einkaufen?
Ja, aber möglichst nur alleine, um die Supermärkte nicht zu überlasten und das Ansteckungsrisiko gering zu halten.

Ich lebe getrennt von meinem Ex-Partner, dürfen wir die gemeinsamen Kinder übergeben?
Ja, die Begleitung von Minderjährigen und das Wahrnehmen des Sorgerechts ist erlaubt, entsprechend dürfen die Kinder dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden.

Was soll ich tun, wenn ich mich zu Beginn der Ausgangsbeschränkung nicht an meinem Wohnort aufhalte?
Die Rückkehr in Ihr Zuhause ist ein triftiger Grund und entsprechend von der Verfügung gedeckt.

Darf ich noch Fahrradfahren, Joggen oder Spazieren gehen? Darf ich mit dem Auto dorthin fahren?
Ja, Bewegung an der frischen Lust ist erlaubt. Allerdings nur alleine oder mit Menschen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Es gilt wie immer: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten!

Darf ich mit meinem Hund Gassi gehen?
Ja, alleine oder mit Mitgliedern Ihres Haushaltes.

Dürfen meine Kinder mit anderen Kindern spielen?
Nein, das ist leider nicht erlaubt. Kontakte zu anderen Menschen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Das gilt für alle Altersgruppen.

Ist es sinnvoll, meine Eltern zu mir zu holen?
Davon wird dringend abgeraten. Ältere Menschen gehören der Risikogruppe an, die Ansteckungsgefahr ist hoch.

Darf ich ältere Menschen besuchen?

Ja, ein privater Besuch von älteren, kranken oder behinderten Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, ist erlaubt. Generell gilt: Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr, sollten Besuche auf ein Minimum beschränkt werden. Ein Besuch in Alten- oder Pflegeheimen ist nicht gestattet.

Darf ich für ältere Menschen einkaufen gehen?
Ja, das ist erlaubt und erwünscht. Aber auch hier gilt: Besuche auf ein Minimum beschränken.

Dürfen Handwerker / eine Putzfrau zu mir kommen?
Berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Allerdings sollten Arbeiten, die nicht dringend notwendig sind auf später verschoben werden. Sollte es sich um einen Notfall handeln, soll möglichst ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.

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