Bessere Bedingungen für Pharmazeuten im Praktikum

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland fordert in einem aktuellen Positionspapier einheitliche und bessere Standards für das praktische Jahr. Studierende kritisieren den Umgang mit Krankheitstagen, Lernzeiten und die im Vergleich zum Mindestlohn schwache Vergütung.  

Nach den kurzen Famulaturen im Grundstudium sammeln Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nach dem zweiten Staatsexamen erstmals wichtige Praxiserfahrungen. Doch mit den Arbeitsbedingungen sind viele Studierende unzufrieden. Daher veröffentlichte der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) Anfang Juni 2021 ein Positionspapier. Darin fordern sie konkrete Besserungen. 

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Im Tarifvertrag sollte die Apothekengewerkschaft (ADEXA) und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) verankern, dass PhiPs 10 Prozent ihrer Arbeitszeit zum Lernen nutzen können. So können sie beispielsweise Beratungsthemen vertiefen, die im Studium zu kurz gekommen sind. Laut den Autoren des Positionspapiers sollen ihnen wöchentlich ein halber Arbeitstag für individuelle Recherchen oder Ausbildungs­gespräche zustehen.

Mindestlohn als Messlatte

Auch kritisiert der BPhD, dass die Gewerkschaften in den Tarifverträgen ihren Pharmazeut:innen eine Vergütung anbieten, die weit unter dem Mindestlohn liegt. Vor allem in der Stadt steigen die Lebenskosten. 40-Stunden pro Woche zu arbeiten, mache es schwer, eine Nebeneinkunft zu erwirtschaften, schreiben die Studierenden zu ihren Forderungen. Apotheken sollten sich in den ersten sechs Monaten am Mindestlohn orientieren. Bleiben die Pharmazeuten länger am selben Arbeitsplatz, sei der Lohn zu erhöhen. PhiPs, die vor ihrem Studium bereits als Pharmazeutisch technische (PTA) oder kaufmännische Assistent:innen (PKA) gearbeitet haben, sollten nach PTA- bzw. PKA-Tarif entlohnt werden.

Problematisch sieht der BPhD auch, wie Ausbildungsapotheken derzeit mit Krankheitstagen umgehen. Die Hälfte der Pharmazeuten im ­Praktikum (PhiP) müsse Krankheitstage von ihren Urlaubstagen abziehen oder nacharbeiten. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten von zwei Wochen gefährden nach Ansicht des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland nicht den Ausbildungs­erfolg. Apothekenbetreiber sollten dies berücksichtigen.

Von den Landesapothekerkammern fordern sie, den berufsbegleitenden Unterrichts um digitale Angebote zu erweitern. Veranstaltungen in Präsenz sollten interaktivere Formate beinhalten. Das mündliche Dritte Staats­examen wollen die Studierenden beibehalten. Landesprüfungsämter sollten dafür eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei ­Wochen einkalkulieren.

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