BPhD: Änderung der Approbationsordnung für den Zeitraum der Pandemie

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. macht in einer „Sonderstellungnahme“ vom vergangenen Dienstag darauf aufmerksam, dass die Studierenden der Pharmazie durch COVID-19 zunehmend in Bedrängnis geraten. Akut seien insbesondere Pharmazeuten im Praktischen Jahr, der Famulatur oder in der Prüfungsphase betroffen. Die Universitätsausbildung insgesamt – speziell bei Laborpraktika – stehe vor enormen Herausforderungen.

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) sieht es – angesichts der aktuellen Coronakrise – als zwingend notwendig an, „Regelungen zu schaffen, um die durch Einschränkungen während des Praktischen Jahres und des Studiums entstandenen und noch entstehenden Nachteile für den Studienfortschritt auszugleichen“. Das geht aus einer Pressemitteilung des BPhD vom Mittwoch hervor. Ilias Essaida, beim BPhD Beauftragter für Gesundheitspolitik, erkennt sogar ein gesamtgesellschaftliches Risiko: „Eine Verzögerung der Staatsexamensprüfungen stellt auch für das Gesundheitssystem ein Risiko dar.“ Es brauche jetzt bundeseinheitliche Beschlüsse, damit endlich Klarheit für die Studierenden geschaffen und ein Schaden für die Gesundheitsversorgung abgewendet werden könne. In einer „Sonderstellungnahme“  führt der BPhD schließlich weiter aus, dass die Apotheken schon vor dem Beginn der COVID-19-Pandemie vor dem Problem standen, dass nicht genügend Fachpersonal ausgebildet wird. Wenn die nun durch eine Quarantänephase entstehenden Fehlzeiten regulär angerechnet würden, könnte es vermehrt zu einer Überschreitung der zulässigen Fehlzeiten kommen, heißt es. 

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Außerdem führe die derzeit in Apotheken oft praktizierte Schichtarbeit dazu, dass der Ausbildung nicht, wie es in der Apporbationsordnung (AAppO) gefordert wird, ganztägig in einer Apotheke oder anderen Ausbildungsstätte nachgegangen werden kann. Hinzu komme, dass die Arbeitszeiten dadurch teilweise unter 30 Stunden pro Woche sinken. In der Folge könnten Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum dazu genötigt werden, ihre Praktische Ausbildung zu verlängern. 

Studierende könnten nicht zur Prüfung zugelassen werden

Währenddessen falle an vielen Standorten gerade der Praktikumsbegleitende Unterricht (PBU) aus, auch wenn vereinzelt Seminare alternativ online angeboten würden. Es bestehe dennoch insgesamt das Risiko, dass die Studierenden schließlich nicht zur Prüfung zugelassen werden, da die Approbationsordnung auch einen Nachweis über die Absolvierung des PBU verlangt. 

Beim zweiten Staatsexamen sieht die Situation dem BPhD zufolge kaum besser aus: Ob die Prüfungen stattfinden, fortgeführt oder abgebrochen werden, sei je nach Universitätsstandort unterschiedlich. Viele Studierende seien derzeit schlecht oder gar nicht über die Planungen der Landesprüfungsämter, Universitäten und pharmazeutischen Fakultäten informiert.

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Durch abgebrochene oder unterbrochene Famulaturen stünden schließlich auch die Studierenden, die sich kurz vor dem ersten Staatsexamen befinden, vor einem Problem: „Auch hier stellt sich die Frage nach der Anerkennung durch die Landesprüfungsämter.“

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