Das richtige Desinfektionsmittel für unterwegs

Ob Zug, Bus oder Flugzeug – unterwegs lassen sich die COVID-19-Abstandsregeln nicht immer einhalten. „Besonders Urlauber und Geschäftsreisende greifen deshalb noch öfter als vor der Pandemie zu Desinfektionsmitteln“, darüber informiert aktuell die Apothekerkammer Niedersachsen und weist darauf hin: Nicht jedes frei verkäufliche Hygienemittel hilft gegen Viren hilft. Außerdem müssen Oberflächen nicht immer desinfiziert werden.

Mittlerweile gehört es zum guten Ton in öffentlichen Verkehrsmitteln, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich nach Möglichkeit regelmäßig die Hände zu waschen. Doch was, wenn es kein Waschbecken in der Nähe gibt? Dann sind Desinfektionsmittel gefragt und seit Beginn der COVID-19-Pandemie in deutschen Apotheken auch sehr beliebt. „Nicht ohne Grund griff der Gesetzgeber jüngst auf die etablierte Apothekenqualität zurück und ließ per Allgemeinverfügung zu, dass Desinfektionsmittel innerhalb der Pandemie in Apotheken hergestellt werden dürfen“, schreibt die Apothekerkammer Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung.

Woran kann man hochwertige Desinfektionsmittel erkennen?

Hatten Sie schon einmal diesen Moment? Sie betreten ein Restaurant und desinfizieren sich am Eingang die Hände – der gewohnte Geruch von Desinfektionsmittel bleibt aber aus und Sie fragen sich: „Ist da überhaupt Desinfektionsmittel im Spender?“ Dazu erklärt die Apothekerkamer Niedersachsen: „Qualitativ hochwertige Händedesinfektionsmittel kann man an ihrem Geruch erkennen. Sie riechen deutlich nach ihren Hauptinhaltsstoffen, etwa nach den Alkoholen Isopropanol oder Ethanol. Charakteristisch ist zudem ein kühlendes Gefühl, das durch die Verdunstungskälte des Alkohols auf der Haut verursacht wird. Verbreitet ein Präparat einen Chlorgeruch, darf es nicht für die Hände eingesetzt werden.“ Bei Chlorgeruch könnte nämlich möglicherweise Natriumhypochlorit enthalten sein, was die Haut reizen kann. Vorsicht sei auch bei Mitteln geboten, die die Haut wie Wasser benetzen, nicht abtrocknen und nicht alkoholisch riechen.

Übrigens …

In den USA warnt die Arzneimittelbehörde FDA vor Händedesinfektionsmitteln, die potenziell Methanol statt Ethanol enthalten: „Obwohl alle Personen, die diese Produkte an ihren Händen verwenden, ein Risiko für eine Methanolvergiftung haben, sind Kleinkinder, die diese Produkte versehentlich einnehmen, sowie Jugendliche und Erwachsene, die diese Produkte als Alkoholersatz (Ethanol) trinken, am stärksten gefährdet“, schrieb die FDA am 2. Juli.

Wenn Seife und Wasser nicht zur Verfügung stehen, empfehlen die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) Händedesinfektionsmittel mit einem Gehalt von mindestens 60 Prozent Ethanol. 

Zur Desinfektion von intakter Haut (keine Wunden!) eignen sich laut Kammer also Alkohole wie Ethanol und Isopropanol – dabei kommt es aber auf das richtige Mischungsverhältnis an und eine entsprechende Deklaration: SARS-CoV-2 gehört zur Gruppe der sogenannten behüllten Viren, es lassen sich also Mittel einsetzen, die als „begrenzt viruzid“ oder „viruzid“ bezeichnet werden. Während erstere üblicherweise nur behüllte Viren beseitigen, sind zweitere sowohl gegen behüllte als auch unbehüllte Viren wirksam. Vorsicht sei bei den beliebten Hygiene-Handgelen (aus der Drogerie) geboten, auf denen „antibakteriell“ oder „bakterizid“ zu lesen ist. Denn sie wirken nur gegen Bakterien und nicht gegen Viren. 

Nicht jedem dürfte bekannt sein, wann ein Händedesinfektionsmittel für den medizinischen Bereich auch als „Händedesinfektionsmittel“ betitelt werden darf. Tatsächlich dürfen sie laut RKI als solche nur deklariert werden, wenn sie eine erfolgreiche praxisnahe Prüfung gegenüber Bakterien bestanden haben. Das hat zur Folge, dass die Wirksamkeit gegen Viren erst in einem zweiten Schritt geprüft wird – sofern für ein Mittel zusätzlich eine Wirkung gegen Viren ausgelobt werden soll.

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