DiGA-Verzeichnis: Das sind die „Neuen“

Im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hat sich wieder einiges getan: Zwei Apps, eine bei Krebs und eine bei Migräne, wurden ausgeschlossen, zwei weitere wechselten den Status und sind nun dauerhaft gelistet. Außerdem wurden fünf Anwendungen neu aufgenommen.

Im Verzeichnis des BfArM gelistet zu werden ist sozusagen der Ritterschlag für eine DiGA. Denn dann können die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Sind alle anderen Anforderungen des BfArM (Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit) erfüllt, kann vom Hersteller eine vorläufige Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis beantragt werden. Hierfür müssen eine plausible Begründung für den erwartbaren positiven Versorgungseffekt sowie ein Evaluationskonzept vorgelegt werden. Stimmt das BfArM dem Antrag zu, erfolgt die vorläufige Aufnahme für zwölf Monate.

Kann in dieser Erprobungsphase der Nachweis für einen positiven Effekt auf die Patientenversorgung erbracht werden, erfolgt die dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis. Wird der Nachweis hingegen nicht erbracht, werden die Anwendungen wieder aus dem Verzeichnis gestrichen.

Mehr zum Thema

„Vivira“ und „Selfapys“

Apps bei Rückenschmerzen und Depression nun dauerhaft im DiGA-Verzeichnis

DiGA-Update

M-Sense und Mika: Zwei Apps fallen aus dem DiGA-Verzeichnis

Ganz neu im Verzeichnis sind nun zwei Kurse von HelloBetter („Panik“ und „Vaginismus Plus“) sowie „neolexon Aphasie“, „Meine Tinnitus App“ und „Vitadio“. Während die drei zuletzt genannten zunächst nur vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden, konnte HelloBetter für seine beiden Online-Kurse direkt den Nutzennachweis erbringen. Sie werden daher von Beginn an dauerhaft gelistet.

Erprobung immer zwölf Monate?

Unter Umständen kann sich der Erprobungszeitraum auch über 12 Monate hinaus erstrecken – so geschehen bei der Tinnitus-App Kalmeda. Wie das Handelsblatt berichtete, hatte das Unternehmen kurz vor Ablauf der 12-Monats-Frist die notwendigen Unterlagen eingereicht. Da das BfArM für die Prüfung der Unterlagen wiederum drei Monate Zeit hat, wurde der Erprobungszeitraum sodann auf 15 Monate verlängert. Erst danach erfolgte die dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis.

Neolexon Aphasie: Die Logopädie-App

Die Logopädie-App bzw. Webanwendung „Neolexon Aphasie“ ist indiziert bei Sprachstörungen wie Dysphasie (verminderte Sprechfähigkeit), Aphasie (Sprachverlust) und Sprechapraxie (gestörte Sprechplanung). Sie dient als Ergänzung zur Sprachtherapie und basiert auf logopädischen Übungen zu den vier Bereichen Verstehen, Sprechen, Lesen und Schreiben.

Das Besondere dabei: Die Übungen werden durch den behandelnden Logopäden individuell (z. B. nach Interessen oder Schweregrad) ausgewählt und laufend an die persönlichen Bedürfnisse des Patienten angepasst. Durch die Verknüpfung zwischen Therapeut und Patient können zudem die Trainingserfolge direkt an den Therapeuten übertragen werden. Die Anwendung soll damit das tägliche Üben erleichtern.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen