Douglas betrachtet Spahns Boni-Vorschlag als verfassungswidrig

Ineinem Gutachten für die Apothekerkammer Nordrhein begründet derGesundheitsrechtsexperte Dr. Morton Douglas, warum er eine Zulassung von Boni ausländischerApotheken im deutschen Recht für verfassungswidrig hält. Beim Neujahrsempfangder Kammer verwies Kammerpräsident Lutz Engelen auf dieses Gutachten undforderte die Verantwortlichen auf, sich stärker für die deutsche Preisbindungzu engagieren.

DieFront der Ablehnung gegen die Zulassung von Rx-Boni ausländischer Apotheken imdeutschen Recht wird immer stärker. Die Apothekerkammer Nordrhein hat beimrenommierten Gesundheitsrechts-Experten Dr. Morton Douglas ein Gutachten zu denVorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeholt. Douglasbegründet darin umfassend, weshalb er die von Spahn vorgeschlagene Regelung fürnicht verfassungsgemäß hält. Dieses Gutachten hat die Apothekerkammer Nordrheinnach Informationen von DAZ.online inzwischen an alle Apothekerkammern und-verbände geschickt. Offenbar wollen die Nordrheiner ihre Kollegen in denanderen Bundesländern überzeugen, am 17. Januar gegen die Rx-Boni zu stimmen.

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BeimNeujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein am 7. Januar in Düsseldorf verglichKammerpräsident Lutz Engelen das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministersmit einer Münze, die zwei Seiten hat. Die Apotheker würden die Vorschläge zurVerbesserung der pharmazeutischen Versorgungssituation und zur Stärkung derflächendeckenden Versorgung begrüßen. Auch die Einbindung derArzneimittelpreisverordnung in das Sozialrecht sei ein richtiges Signal. Dochder Vorschlag, den EU-Versendern die Gewährung von Boni bis 2,50 Euro zuerlauben, sei „weder logisch noch rechtssicher“. In Anwesenheit derparlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsministerium, SabineWeiss, fragte Engelen: „Warum soll ein EuGH-Urteil handlungsleitend fürdie deutsche Gesundheitspolitik sein, bei dem es sich offensichtlich um einenFremdkörper in der Rechtsprechung des EuGH handelt?“ Damit bezog sichEngelen auf eine Folgerung im Gutachten von Douglas. 

„DasSubsidiaritätsprinzip im Bereich der Gesundheitsversorgung stellt einen Wertdar, den es zu verteidigen gilt“, erklärte Engelen und forderte mehrEngagement von den Verantwortlichen. Dazu verwies Engelen auf dieSubsidiaritätsrüge zur geplanten EU-Verordnung über die Bewertung vonGesundheitstechnologien und fragte: „Wo bleibt die Subsidiaritätsrüge inBezug auf den Arzneimittelpreis? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“Engelen erinnerte auch auf das Bekenntnis des Bundestages zur Buchpreisbindung am14. Dezember 2018 und beklagte, Arzneimittel würden dagegen zu Handelswarendegradiert und „auf dem europäischen Markt- und Wettbewerbsaltargeopfert“.

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