EMA empfiehlt Zulassung des Valneva-Impfstoffs

Das CHMP rät, einen weiteren COVID-19-Impfstoff zuzulassen – es geht um den Ganzvirus-Impfstoff von Valneva. Dabei soll direkt eine Standardzulassung – keine bedingte Zulassung – erfolgen.
 

Nach mRNA-, Vektor- und einem proteinbasierten COVID-19-Impfstoff (Nuvaxovid), dürfte bald eine sechste Corona-Vakzine das Impfportfolio in der EU ergänzen: Der Humanarzneimittelausschuss der EMA, CHMP, empfiehlt die Zulassung eines weiteren Impfstoffs, und zwar des ersten Ganzvirus-Impfstoffs. Hersteller ist Valneva. Als einziger Impfstoff enthält die Valneva-Vakzine ein ganzes, aber abgetötetes SARS-CoV-2 (Originalstamm), um die Immunantwort zu stimulieren. Eingesetzt werden soll der inaktivierte und adjuvantierte Impfstoff ab 18 bis 50 Jahren.

Ausschlaggebend für die Zulassungsempfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur war eine Immunobridging-Studie, die die Immunantwort der Valneva-Vakzine mit der des bereits zugelassenen Corona-Impfstoffs von AstraZenece (Vaxzevria) verglich. Hier überzeugte der Valneva-Impfstoff: Die Ganzvirus-Vakzine sorgte für eine höhere Antikörperproduktion gegen den ursprünglichen Stamm von SARS-CoV-2 als der Vektorimpfstoff von AstraZeneca. Allerdings sprachen nach beiden Impfstoffen ähnlich viele Geimpfte mit einer hohen Antikörperantwort auf die Impfung an. An der Studie nahmen fast 3.000 Personen (Alter: 30 Jahren und älter) teil. In anderen Studien konnte Valneva nachweisen, dass auch jüngere (Alter zwischen 18 und 29 Jahren) wirksame Antikörpertiter auslöst. Allerdings sei aufgrund der vorgelegten Daten keine Aussage zum Impfschutz bei ab 50-Jährigen möglich, weswegen die EMA für diese Altersgruppe keine Zulassungsempfehlung ausspricht, begründet das CHMP die Entscheidung.

Das Prinzip von VLA2001

VLA2001 unterscheidet sich – hinsichtlich des Impfantigens – von den mRNA- oder Vektorimpfstoffen: Es handelt sich um einen inaktivierten Ganzvirusimpfstoff – Valneva zufolge der einzige, der derzeit in klinischen Phasen gegen COVID-19 geprüft wird. Damit ist das Antigen in VLA2001 keine einzelne konservierte Struktur von SARS-CoV-2, wie das Spikeprotein (rekombinant in Novavax) oder die genetische Information (als mRNA oder integriert in einen Vektor) dafür, sondern das Ganzvirus von SARS-CoV-2, das chemisch inaktiviert wurde und dadurch seine Replikationsfähigkeit verloren hat. VLA2001 wird auf Valnevas etablierter Vero-Zell-Plattform hergestellt, wobei Valneva die Herstellungstechnologie bereits für seinen zugelassenen Impfstoff gegen Japanische Enzephalitis, Ixiaro®, nutzt.

Vorteil von Ganzvirus-Impfstoffen ist, dass sie eine Vielzahl an Antigenen mitbringen, die das Immunsystem stimulieren können.

Das doppelte Adjuvans

Als Wirkverstärker setzt Valneva auf ein Adjuvanzien-Duo aus Alaun und CpG 1018. Dass Valneva gleich zwei Adjuvanzien nutzt, ist präklinischen Experimenten geschuldet, in denen durch die Adjuvanzienkombination „durchweg höhere Antikörperspiegel“ induziert wurden als bei alleiniger Wirkverstärkung mit dem aluminiumhaltigen Adjuvans. Zudem habe die Adjuvanzien-Kombination zu einer Verschiebung der Immunantwort in Richtung Th1 geführt – der Gruppe von T-Helferzellen, die für den Schutz vor Infektionen mit Viren (und intrazellulären Bakterien) wichtig sind.

Was auch fehlt: Daten zur Wirksamkeit des Impfstoffs gegen bedenkliche Varianten, einschließlich Omikron und den einzelnen Untervarianten, die derzeit nach wie vor das Infektionsgeschehen dominieren.

Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen

Zu den am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen einer Impfung mit VLA2001 zählen Empfindlichkeit oder Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Übelkeit oder Erbrechen.

EMA befürwortet Standardzulassung

Die EMA erachtet, anders als bei den anderen initial zugelassenen Corona-Impfstoffe, direkt eine Standardzulassung für angemessen. Die Immunobridging-Studie habe ihre Ziele erreicht, und die vorgelegten Daten seien ausreichend für eine direkte Standardzulassung (keine bedingte Zulassung). Über die endgültige Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

Immunbridging-Studie vs. placebokontrolliert

Die EMA erklärt auch, warum sie nun vergleichende Daten akzeptiert: Obwohl placebokontrollierte Wirksamkeitsstudien bisher der Goldstandard für die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen gewesen seien, sei man der Ansicht, dass eine gut begründete und angemessen konzipierte Immunobridging-Studie für die Zulassung künftiger COVID-19-Impfstoffe zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie ausreichend sei. In der EU seien inzwischen eine Reihe von sicheren und wirksamen COVID-19-Impfstoffen zugelassen, die als Vergleichsimpfstoffe dienen könnten. Zudem sei es derzeit schwierig, genügend Personen zu rekrutieren, die weder geimpft noch zuvor dem Virus ausgesetzt waren, um umfangreiche klinische Wirksamkeitsstudien durchzuführen.

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