Ernährungsstudie: Sind Omega-3-Fettsäure-Kapseln für eine gesunde Ernährung geeignet?

Nahrungsergänzungsmittel: Wie sinnvoll ist die Einnahme von Omega-3-Fettsäure-Kapseln?

Omega-3-Fettsäuren sind in kleinen Mengen gesund und lebensnotwendig. Sie können vom Körper nicht selbst hergestellt werden. Manche Menschen greifen daher zu Omega-3-Fettsäure-Kapseln. Ist die Einnahme der Nahrungsergänzungsmittel aber wirklich sinnvoll?

Essenzielle Stoffe für die menschliche Ernährung

Omega-3-Fettsäuren sind essenzielle Stoffe für die menschliche Ernährung. Sie sind also lebensnotwendig und können vom Körper nicht selbst hergestellt werden. Die Stoffe verbessern die Fließeigenschaften des Blutes, hemmen die Blutgerinnung, wirken Blutdruck senkend, entzündungshemmend und beeinflussen den Triglycerid-Stoffwechsel positiv. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt daher 0,5 Prozent der täglichen Kalorien durch Omega-3-Fettsäuren aufzunehmen. Das entspricht bei einem Erwachsenen etwa der Menge, die in einem Esslöffel Rapsöl enthalten ist. Manche Menschen greifen dazu auch zu Omega-3-Fettsäure-Kapseln. Ob die Einnahme der Nahrungsergänzungsmittel aber wirklich sinnvoll ist, erklären Verbraucherschützer.

Positiver Einfluss auf die Gesundheit

Omega-3-Fettsäuren beeinflussen die Gesundheit positiv. Experten zufolge stärken sie unser Immunsystem, wirken effektiv bei Gefäßverkalkungen und erhalten die Gesundheit bis ins hohe Alter.

Zudem hat sich in Studien gezeigt, dass sie bei der Krebsvorsorge und der Alzheimer-Vorsorge helfen können.

Vor Herzleiden schützen sie allerdings nicht, wie sich in einer wissenschaftlichen Untersuchung gezeigt hat.

Omega-3-Fettsäuren müssen über die Nahrung aufgenommen werden

Omega-3-Fettsäuren können nicht vom Körper gebildet werden und müssen daher über die Nahrung aufgenommen werden.

Gute Omega-3-Lieferanten sind unter anderem Walnüsse, grünes Blattgemüse (z.B. Feldsalat), einige pflanzliche Öle (beispielsweise Raps-, Walnuss- und Leinöl) und Chia-Samen.

Vor allem aber Fisch liefert Omega-3-Fettsäuren. Empfohlen wird hier insbesondere fettreicher Meeresfisch wie Makrele, Hering, Thunfisch oder Lachs.

Grundsätzlich gilt, dass gesunde Menschen bei einer vollwertigen und ausgewogenen Ernährung genügend Omega-3-Fettsäuren aufnehmen.

Wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erklärt, wird bei einem Verzicht auf Fisch, wie beispielsweise bei einer veganen Ernährungsweise, kaum Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) zugeführt.

Laut den Experten können diese dann über angereicherte Lebensmittel (z.B. angereichertes Öl oder Margarine) oder Nahrungsergänzungsmittel (z.B. aus Fischöl oder marinen Mikroalgen) zugeführt werden.

Doch sind solche Mittel auch allgemein zu empfehlen?

Nicht zur Behandlung von Krankheiten geeignet

Nahrungsergänzungsmittel, die Omega-3-Fettsäuren enthalten, wie beispielsweise Fischöl- oder Leinöl-Kapseln, werden oft damit beworben, einen normalen Cholesterin- und Triglyceridspiegel im Blut und einen normalen Blutdruck zu erhalten.

Zudem sollen sie zu einer normalen Gehirnfunktion, Sehkraft und Herzfunktion beitragen. Diese gesundheitsbezogenen Aussagen sind wissenschaftlich belegt und vom Gesetzgeber erlaubt, erklärt die Verbraucherzentrale.

Allerdings müssen die Präparate dafür eine vorgeschriebene Mindestmenge dieser Fettsäuren enthalten. Die erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen werden allerdings häufig verstärkt bzw. übertrieben.

So wird beispielsweise aus „tragen zu einer normalen Herzfunktion bei“ werbewirksam „besitzen schützende Eigenschaften für ein gesundes Herz“.

Insbesondere im Internet werden Omega-3-Fettsäure-Produkte immer wieder mit nicht zulässigen Aussagen wie „zum Schutz vor Herzinfarkt und Schlaganfall“, „Hilfe bei Arthritis und Gelenkbeschwerden“ und „Schutz vor Brustkrebs“ beworben.

Doch Omega-3-Fettsäure-haltige Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und nicht für die Behandlung von Krankheiten geeignet.

Kein Schutz vor Herzinfarkten und Schlaganfällen

Eine große Studie (Metaanalyse) unter Federführung der Universität Oxford hat gezeigt, dass Nahrungsergänzungsmittel mit bis zu zwei Gramm Omega-3-Fettsäuren pro Tag weder Herzinfarkt noch Schlaganfall vorbeugen. Ob höher dosierte Produkte wirken, wird noch erforscht.

In einer weiteren Studie, ebenfalls aus Oxford, wurde untersucht, ob die Einnahme von Fischölkapseln (mit 380 mg Docosahexaensäure und 460 mg Eicosapentaensäure) Diabetiker vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützt.

Auch bei dieser speziellen Zielgruppe zeigten sich gegenüber Probanden, die Placebos erhielten, keine Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Herz-Kreislauf-bedingten Todesfällen oder Krebserkrankungen.

Manche Aussagen sind per Gesetz verboten

Bei Omega-3-Fettsäure-Produkten für Kinder, Säuglinge oder das Ungeborene (Produkte für Schwangere) sind laut Verbraucherzentrale folgende Aussagen wissenschaftlich belegt:

Die Aufnahme von Docosahexaensäure (DHA) [100 mg täglich] trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zu einem Alter von zwölf Monaten bei.

Die Aufnahme von DHA [200 mg täglich zusätzlich] durch die Mutter trägt zur normalen Entwicklung des Gehirns / der Augen beim Fötus und beim gestillten Säugling bei.

Allerdings werden diese Wirkungen nur erzielt, wenn eine bestimmte Menge dieser Fettsäuren täglich aufgenommen wird. Die Präparate müssen daher einen entsprechenden Hinweis tragen.

Wenn in einem Produkt neben der Omega-3-Fettsäure α-Linolensäure [ab 0,2 % der Gesamtenergie täglich] noch die Omega-6-Fettsäure Linolsäure [ab 1 % der Gesamtenergie täglich] enthalten ist, darf auch folgende Aussage auf dem Produkt aufgeführt werden:

α-Linolensäure und Linolsäure werden für ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung bei Kindern benötigt.

Aussagen, wonach Omega-3-Fettsäuren zur Beruhigung, Gelassenheit, Konzentration, Lernfähigkeit, Denkfähigkeit und geistigen Entwicklung von Kindern (ein bis zwölf Jahre, auch in Zusammenhang mit ADHS) beitragen sind gesetzlich verboten.

Bei Personen, die von einer Erkrankung wie beispielsweise koronarer Herzkrankheit (KHK) getroffen sind, kann eine zusätzliche Zufuhr von entsprechend dosierten Arzneimitteln mit Omega-3-Fettsäuren aus therapeutischer Sicht (also auf Anweisung des Arztes) sinnvoll sein.

Neben- und Wechselwirkungen

Bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Omega-3-Fettsäuren sind Neben- und Wechselwirkungen nicht ausgeschlossen – auch wenn sie nicht genannt werden müssen.

Produkte mit einer vom Hersteller empfohlenen Aufnahmemenge von bis zu fünf Gramm EPA und DHA (in Kombination) bzw. 1,8 Gramm EPA (einzeln) pro Tag sind für Erwachsene gemäß der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde als gesundheitlich unbedenklich anzusehen.

Ein Warnhinweis, dass die Menge von fünf Gramm täglich nicht überschritten werden soll, ist bei Dosierungen ab zwei Gramm täglich für Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel vorgeschrieben.

Höhere Dosierungen können die Fließeigenschaften des Blutes verändern, die Blutungszeit verlängern und somit das Blutungsrisiko erhöhen.

Des Weiteren kann Übelkeit und Erbrechen auftreten.

Bei Menschen mit Diabetes kann möglicherweise die Blutzuckereinstellung erschwert sein und das Immunsystem nachteilig beeinflusst werden, was zu einer gesteigerten Infektanfälligkeit gerade bei älteren Personen führen kann.

Bei einer vorliegenden Infektionskrankheit sollte daher eine zusätzliche Omega-3-Fettsäure-Gabe nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.

Vor allem EPA kann bei gesteigerter Aufnahme einen erhöhten LDL-Cholesterinspiegel bedingen. Dies ist insbesondere bei bestimmten Fettstoffwechselstörungen problematisch.

Verwendung und Dosierung mit einem Arzt besprechen

Aufgrund der genannten Risiken empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Höchstmengen für Omega-3-Fettsäure-Produkte festzulegen, die es bisher leider nicht gibt und an die sich die Hersteller auch nicht gebunden fühlen.

Dem BfR zufolge sollten pro Tag sogar nicht mehr als 1,5 g Omega-3-Fettsäuren aus allen Quellen (inkl. Lebensmittel wie Fisch, Margarine, Nüsse) aufgenommen werden.

Besondere Vorsicht ist bei der gleichzeitigen Einnahme von Medikamenten geboten. So kann sich durch die Verwendung hoch dosierter Omega-3-Fettsäure-Produkte beispielsweise die Wirkung gerinnungshemmender Medikamente wie Acetylsalicylsäure (ASS) verstärken.

Daher sollte die Verwendung und die Dosierung von Omega-3-Fettsäure-haltigen Produkten grundsätzlich nur in Absprache mit einem Arzt erfolgen. (ad)

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