G-BA macht telefonische Krankschreibung wieder möglich

Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich ab sofort wieder telefonisch krankschreiben lassen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am heutigen Donnerstag.

Husten, Schnupfen, Halskratzen – wer in der Coronazeit an einer leichten Atemwegserkrankung litt, dem blieb der Weg in die Praxis erspart: Bis 1. Juni dieses Jahres konnten sich die Betroffenen telefonisch von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin krankschreiben lassen, dann lief die Sonderregelung aus. Ärzteverbände und Patientenvertreter protestierten, auch mit Blick auf die weiterhin steigenden SARS-CoV-2-Infektionszahlen.

Nun lenkt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein und verlängert die Ausnahmeregel vorerst bis zum 30. November 2022. Darüber informiert das Gremium in einer Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich demnach persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen und dürfen sie dann bis zu einer Woche lang krankschreiben. „Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden“, teilt der G-BA mit.

Vorsicht statt unnötiger Risiken

„Die Corona-Infektionszahlen sind nach einem Abflachen im Frühjahr 2022 wieder angestiegen“, erläutert dazu Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. „Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folgt der G-BA dem Leitsatz: Vorsicht statt unnötiger Risiken.“ Ziel ist es Hecken zufolge, volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten zu vermeiden. „Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung haben wir in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung.“

Die Regelung schütze vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere und chronisch Kranke, die dringend regelmäßig zum Arzt müssen, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen, sagt der G-BA-Chef. „Die Corona-Sonderregelung wird derzeit auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden, die ja ebenfalls einen persönlichen Kontakt vermeiden, noch nicht überall angeboten werden.“

Laut G-BA tritt der Beschluss zum heutigen 4. August in Kraft.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen