Inkontinenzversorgung: AKWL lässt Vertrag mit AOK NordWest auslaufen

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe wird mit der AOK NordWest keine weitere Vereinbarung zur Versorgung von Inkontinenzpatienten abschließen. Wie der Verband mitteilt, hat die Kasse die bisherige Vereinbarung gekündigt und bietet nun nur noch eine deutlich niedrigere Vergütung – damit sei eine angemessene Versorgung wirtschaftliche nicht mehr möglich.  

Die Hilfsmittelversorgung ist für die Apotheken an vielen Ecken und Enden beschwerlich. Nicht nur die Präqualifizierung ist ein bürokratisches Ärgernis – auch die Vergütungsvorstellungen der Krankenkassen lassen viele Apotheken auf Abstand gehen. Nun teilt der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) mit, dass die AOK NordWest die Vereinbarung zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung einseitig zum 31. Januar 2022 gekündigt hat. Im Anschluss habe sie einen neuen Vertrag angeboten – aber mit einer deutlich niedrigeren Vergütung von nur noch 11,89 Euro netto monatlich. „Eine Versorgung der AOK-Versicherten mit den notwendigen Inkontinenzprodukten ist für den Großteil der Apotheken vor Ort zu diesem Preis wirtschaftlich nicht möglich“, erklärt dazu Thomas Rochell, AVWL-Vorstandsvorsitzender. Der Verband wird daher zunächst keine Anschlussvereinbarung mit der AOK NordWest treffen.

„Wir bedauern dies sehr, denn als Heilberufler ist unser wichtigstes Anliegen, die Patienten sicher und gut zu versorgen“, so Rochell weiter. Ein breites Sortiment mit Produkten in angemessener Qualität, eine persönliche, wohnortnahe und individuelle Beratung sowie eine zeitnahe, flexible Lieferung durch Boten seien zu den angebotenen Pauschalen jedoch nicht zu leisten. Deshalb sei es unmöglich, das Angebot der AOK NordWest, die sich auf weitere Verhandlungen hinsichtlich des Preises nicht eingelassen habe, anzunehmen. Man stehe jedoch weiterhin zu Gesprächen bereit, sofern auch die Vergütung verhandelbar sei. „Eine Absenkung der Vergütung um mehr als 30 Prozent in Zeiten steigender Kosten – das ist der schleichende Abschied aus dem Sachleistungsprinzip“, so Rochell.

Individuelle Vereinbarungen möglich

Einzelne Apotheken vor Ort könnten nun individuell eine Vereinbarung mit der Versicherung treffen. Bereits in der Vergangenheit hätten allerdings die meisten Apotheken darauf verzichtet, individuell den Verträgen mit anderen Kassen beizutreten, die sogar eine leicht höhere Vergütung bieten, als die AOK NordWest nun bereit ist zu zahlen. Rochell: „Wir gehen aufgrund dieser Erfahrungen davon aus, dass ein großer Teil der Apotheken dies auch nun nicht tun wird und dass der AOK NordWest durchaus bewusst ist, dass die flächendeckende ortsnahe und persönliche Versorgung wegfällt.“

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