Mein liebes Tagebuch

Sechs Wochen Corona-Kontaktbeschränkungen liegen schon hinter uns. Und jetzt noch Maskenpflicht für alle, zum Teil auch fürs Apothekenteam trotz Schutzvorkehrungen – das alles ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Dann noch Ärger im Freistaat Thüringen, der das Apothekenpersonal nicht wirklich für systemrelevant hält. Immerhin, eine kleine erfreuliche Nachricht gibt’s in dieser Woche: Es gibt eine Sonder-PZN für den Corona–Botendienst, sie kann ab sofort abgerechnet werden. Aber mitunter klemmt’s noch. 

27. April 2020

Anfang dieser Woche kündigt es sich an: Details zur Abrechnung des Botendienstes und bei der Stückelung und Auseinzelung von Arzneimitteln soll es schon Ende dieser Woche geben. Die SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung, die Extra-Vergütungen für diese apothekerlichen Leistungen möglich macht, kann vermutlich deshalb so rasch umgesetzt werden, weil sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband nur noch über relativ wenige Details verständigen und einigen müssen. Nämlich in erster Linie über die technische Umsetzung – denn das „Was und Wie viel“ seien schließlich schon in der Verordnung geklärt, wie es ein Sprecher des Apothekerverbands formulierte. Mein liebes Tagebuch, zum Glück! Da sieht man mal, wie rasch es gehen kann, wenn Verordnungs- und Gesetzestexte präzise und klar formuliert sind. Da können dann selbst die Krankenkassen kaum dran rütteln.

Und noch eine gute Nachricht: Auch für Privatversicherte und Selbstzahler können die  Botendienste in Corona-Zeiten abgerechnet werden. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen schließt sich da den Vereinbarungen an, die mit den gesetzlichen Krankenversicherungen geschlossen werden. Die Sonder-PZN, die für den Botendienst noch kommen wird, soll dann auch auf Privatrezepte gedruckt werden. Die Einmalzahlung von 250 Euro für die Schutzausrüstung im Botendienst zahlt allerdings nur die GKV.

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