Ministerin Karliczek: Können indirekte Impfpflicht nicht verhindern

Eine formelle Impfpflicht hat die Bundesregierung ausgeschlossen – ein indirekter Druck durch das Hausrecht etwa von Restaurant- oder Theater-Betreibern lässt sich nach Ansicht von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) aber kaum vermeiden.

"Natürlich sind wir ein Land, was Privatwirtschaft hat. Verhindern werden wir das nicht können", sagte sie am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". Orte mit Hausrecht könnten künftig auf eine Impfung oder einen negativen Corona-Test für Gäste bestehen. Karliczek warb jedoch dafür, keine Unterschiede zu machen.

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Karliczek betont Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen

Die Forschungsministerin betonte zugleich die Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfung. "Das Zulassungsverfahren hat die klassischen, üblichen hohen Standards, die wir in Europa kennen. Da haben wir überhaupt keine Abstriche gemacht. Man kann diesem Impfstoff vertrauen." Nötig sei eine Impfquote von 60 bis 70 Prozent. "Wir brauchen die Herdenimmunität", sagte Karliczek. dpa/Kay Nietfeld/dpa Bundesbildungsministerin Anja Karliczek will unbedingt die Schulen offen halten.

6-Stufen-Plan für Impfungen in Deutschland

Aber wie ist der Impfplan in Deutschland? Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) hat am Donnerstag ihre endgültigen Empfehlungen für die Impfung gegen Covid-19 veröffentlicht. Angesichts einer begrenzten Menge an Impfdosen am Anfang, sollten diese zunächst genutzt werden, um die Zahl der Sterbefälle und schweren Krankheitsverläufe zu senken, erklärte die Stiko in Berlin.

"Es geht bei der Priorisierung keineswegs um eine willkürliche Bevorzugung einer bestimmten Gruppe, sondern um eine wissenschaftlich basierte Einstufung, um möglichst viele Leben zu retten und zugleich unser Medizinsystem vor Überlastung zu schützen", sagte der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Die Empfehlung priorisiert in sechs Stufen. In der ersten Stufe werden zusammengefasst Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personen im Alter ab 80 Jahren, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel der Rettungsdienst und Notärzte, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern. Robert Koch-Institut/Screenshot Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung gegen das Coronavirus in sechs Stufen.

In der zweiten Priorisierungsstufe werden Personen im Alter ab 75 bis 79 Jahren genannt, Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, beispielsweise Hausärzte und Kinderärzte, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in Institutionen, Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung und explizit Personen mit Down Syndrom.

In der dritten Stufen befinden sich dann etwa Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, nach Organtransplantationen sowie Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben und arbeiten.

In der vierten Stufe werden dann unter anderem Lehrer und Erzieher genannt.

Innerhalb einer Priorisierungsstufe soll nach Aussage der Stiko durchaus parallel geimpft werden. Die Empfehlung soll zudem ständig neu überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Für eine vollständige Impfserie sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von 21 Tagen notwendig.

 

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