NRW-Ministerin zu Maskenpflicht: Schulverweis bei groben Verstößen

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NRW-Ministerin zu Maskenpflicht: Schulverweis bei groben Verstößen

Wenn Schüler in NRW dauerhaft gegen die neue Maskenpflicht verstoßen, können sie auch von der Schule verwiesen werden. Darauf hat die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einem WDR2-Interview hingewiesen. Gebauer sagte dem Sender: "Wenn sich Schülerinnen und Schüler konstant nicht – weder im Unterricht noch auf den anderen Flächen – daran halten, kann das auch mit einem Verweis von der Schule beziehungsweise einem vorübergehenden einhergehen."

Am Montag hatte Gebauer eine weitgehende Maskenpflicht zunächst bis zum 31. August angekündigt. An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen soll sie sowohl im Gebäude als auch im Unterricht gelten. Damit gibt das Bundesland in diesem Bereich nun die strengsten Regeln vor.

Gebauer verwies darauf, dass die Maske aus "pädagogisch sinnvollen Gründen" auch zwischendurch abgenommen werden könne. Auch aus medizinischen Gründen. So sei ihr bewusst, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei heißem Wetter eine besondere Beeinträchtigung sei. Gebauer verteidigte die Maskenpflicht dennoch: Das derzeitige Infektionsgeschehen in NRW mache sie alternativlos.

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