Schulen und Kitas haben wieder geöffnet: Welche Regeln gelten in welchem Bundesland?

Nach zwei langen Monaten kehren viele Kinder in mehreren Bundesländern wieder in ihre Kitas und Grundschulen zurück. Nach Öffnungen in Niedersachsen und Sachsen nehmen in weiteren zehn Bundesländern Kitas und Grundschulen wieder ihren Betrieb auf oder weiten ihn aus. Unterricht soll entweder im Wechselbetrieb stattfinden mit halben Klassen, die abwechselnd zur Schule kommen, oder im Vollbetrieb mit festen Gruppen, die sich möglichst nicht begegnen sollen. In den Kitas werden wieder mehr oder alle Kinder betreut. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland für sich. Eine Übersicht:

Baden-Württemberg

  • Grundschulen: Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden. Der Präsenzunterricht soll in möglichst konstanten Gruppen erfolgen. Es besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, das heißt, die Eltern können darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird
  • Abschlussklassen: Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht
  • Kitas: Rückkehr zum Regelbetrieb, keine Notbetreuung mehr. Es gilt eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung
  • Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege kann sich bis zu den Osterferien zwei Mal pro Woche mittels Schnelltests anlasslos testen lassen

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Kinder und Covid-19


Coronatreiber – oder nicht? Das wissen wir über die Rolle von Schulen und Kitas in der Pandemie

Bayern

  • Grundschulen: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
  • Abschlussklassen: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
  • Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis über 100, findet dort Distanzunterricht statt. Ausnahme für Abitur- bzw. Abschlussklassen
  • Kitas: Öffnung in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100. Notbetreuung wird angeboten

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Berlin

  • Grundschulen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 findet Wechselunterricht in halber Klassenstärke statt. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
  • Abschlussklassen: Schulleitungen entscheiden in Abstimmung mit den Elternvertretungen selbst
  • Notbetreuung wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 angeboten
  • Kitas: Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen sind weiterhin im Notbetrieb. Zugang zur Notbetreuung moderat erweitert: Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht

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Brandenburg

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht, Notbetreuung für diese Klassenstufen wird angeboten
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken – mit Ausnahmen
  • Abschlussklassen: Präsenzunterricht findet weiter statt
  • Personal an Schulen kann sich bis April insgesamt fünf Mal anlassunabhängig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen
  • Kitas: geöffnet, aber Appell, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen

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Bremen

  • Grundschulen: Ab 1. März Rückkehr zum Präsenzbetrieb in voller Klassenstärke. In Bremerhaven zum 15. März in voller Klassenstärke
  • Für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 wird der Unterricht im Wechselmodell fortgesetzt. Notbetreuung für Klassenstufen 5 und 6 wird angeboten
  • Abschlussklassen: Klausuren und schriftliche Arbeiten in Präsenz
  • Kitas: Eingeschränkter Regelbetrieb ab 1. März. Kohortengröße von maximal 40 Kindern ist zulässig

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Hamburg

  • Distanzunterricht bis einschließlich 26. Februar, Notbetreuung wird angeboten
  • Kitas: geschlossen, es wird eine Notbetreuung angeboten

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Hessen

  • Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6, es gibt eine Notbetreuung
  • Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1
  • Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7, Ausnahmen für Abschlussklassen
  • Personal an Schulen kann sich wöchentlich auf Corona testen lassen
  • Kitas: geöffnet, aber Appell, Angebot zurückhaltend zu nutzen

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Mecklenburg-Vorpommern

  • Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 in den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten
  • Für alle Abschlussklassen findet täglicher Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht – bei einer Inzidenz von unter 50
  • Bei höheren Inzidenzen werden die Maßnahmen verschärft
  • Kitas: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bei stabiler Inzidenzzahl bis 50, bei höheren Inzidenzen finden Einschränkungen statt

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Schulen öffnen wieder


Spahn hält Impfungen für Lehrer und Erzieher ab März für möglich – SPD zweifelt

Niedersachsen

  • Grundschulen: Wechsel- und Distanzunterricht bis mindestens Ende Februar, keine Präsenzpflicht
  • Abschlussklassen: Unterricht nach Wechselmodell
  • Für alle anderen Klassen bleiben Schulen für Präsenzunterricht geschlossen
  • Kitas: Bis auf Weiteres geschlossen, Notbetreuung wird angeboten
  • Weiterer Betrieb nach den Osterferien je nach Inzidenz-Lage

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Nordrhein-Westfalen

  • Primarstufe an Grund- und Förderschulen: Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht, Notbetreuung wird angeboten
  • Abschlussklassen: Rückkehr in den Präsenzunterricht, Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht möglich
  • Personal an Schulen kann sich bis zu den Osterferien zwei Mal pro Woche auf Corona testen lassen
  • Kitas: Regelbetrieb mit Einschränkungen, feste Gruppen, Kürzung des Betreuungsumfangs um zehn Stunden pro Woche bleibt bestehen

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Rheinland-Pfalz

  • Grundschulen: Präsenzunterricht. Wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, findet Wechselunterricht statt
  • Maskenpflicht im Unterricht
  • Möglichkeit zur Notbetreuung bleibt bestehen
  • Abschlussklassen: Präsenzunterricht unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln
  • Kitas: bleiben für Kinder mit dringenden Betreuungsbedarf geöffnet. Ansonsten nach Möglichkeit Betreuung von zu Hause
  • Schulpersonal und Kita-Mitarbeiter können sich jederzeit mittels Antigen-Schnelltest testen lassen

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Digitalisierung, Chancengleichheit


Note: fast mangelhaft – das läuft gerade schief an Deutschlands Schulen

Saarland

  • Grundschulen: Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling
  • Tragen von medizinischen Masken Pflicht
  • Abschlussklassen: Präsenzunterricht
  • Kitas: Kinder, die betreut werden müssen, können weiter in die Kita. Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, verantwortungsvoll von Regelungen Gebrauch zu machen

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Sachsen

  • Grundschulen und untere Stufen der Förderschulen: eingeschränkter Regelbetrieb, strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen. Eltern können damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken.
  • Abschlussklassen: Präsenzunterricht
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht
  • Kitas: eingeschränkten Regelbetrieb mit getrennten Gruppen und festen Erziehern

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Sachsen-Anhalt

  • Schulen haben bis einschließlich 28. Februar geschlossen, Notbetreuung für Jahrgänge 1 bis 6
  • Abschlussklassen: Präsenzunterricht
  • Grund-und Förderschulen: Ab 1. März eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Lerngruppen. Präsenzpflicht bleibt aufgehoben. Notbetreuung an den Grund-​ und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt. Dies gilt nur, solange eine 7-Tage-Inzidenz von 200 nicht überschritten wird
  • Alle anderen Jahrgänge: eingeschränkter Regelbetrieb ab 1. März mit Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, Notbetreuung für Klassen 5 und 6
  • Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-​Tages-Inzidenz den Wert von 50 an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt wieder Regelbetrieb statt
  • Kitas: schrittweise Öffnung ab 1. März

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Diskussion über Impfpriorisierung


Grundschulen und Kitas öffnen in zehn Bundesländern – Kritik an Richtwerten

Schleswig-Holstein

  • Grundschulen: Präsenzunterricht (Ausnahmen für einzelne Kreise und Städte, etwa für Flensburg, Lübeck oder Kreis Pinneberg). Eltern können ihre Kinder von der Präsenzpflicht befreien lassen
  • Abschlussklassen: Präsenzunterricht
  • Tragen einer medizinischen Maske Pflicht
  • Beschäftigte an Schulen können sich bis zu den Osterferien zwei Mal pro Woche testen lassen
  • Kitas: Kinder können wieder betreut werden (Ausnahmen für einzelne Kreise und Städte)

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Thüringen

  • Kindergärten und Klassenstufen 1 bis 4: eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen. Ausnahmen in einigen Kreisen. Die Notbetreuung entfällt
  • Abschlussklassen: Ausnahmen bestehen wie bislang für eingeschränkten Präsenzunterricht für Schulabgängerklassen sowie für unaufschiebbare Leistungsnachweise in den weiteren Abschlussklassen
  • Klassen 5 und 6: Ab 1. März eingeschränkter Regelbetrieb, Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel)
  • Ab 1. März wechseln die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt

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Weitere Quellen: Nachrichtenagentur DPA, ZDF

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