Soll das Rx-Versandverbot in die ABDA-Stellungnahme?

Zur Stunde tagt die ABDA-Mitgliederversammlung in Berlin. Erstvor wenigen Tagen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erneut fürGesprächsstoff bei den Apothekern gesorgt: In einer Mitteilung an die EU-Kommissionbekräftigt sein Ministerium, dass die Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbotsaus dem AMG schon bald umgesetzt werden soll. Nach Informationen von DAZ.onlinefordern zahlreiche ABDA-Mitglieder, jetzt zum Rx-Versandverbot zurückzukehren.Doch die ABDA-Spitze weist darauf hin, dass man sich damit komplett aus demlaufenden Gesetzgebungsverfahren ausklinken würde.

Rund 150 Delegierte der ABDA-Mitgliederversammlung berateninzwischen seit mehr als fünf Stunden über die Stellungnahme der ABDA zumgeplanten Apotheken-Stärkungsgesetz. Der wichtigste und zugleich umstrittenste Tagesordnungspunktist die geplante Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 aus dem Arzneimittelgesetz(AMG). Der Satz enthält die Vorgabe, dass sich auch EU-Versender an die Rx-Preisbindunghalten müssen. Das BMG hat erst kürzlich in einer Mitteilung an die EU-Kommissionbekräftigt, diesen Satz streichen zu wollen und ihn durch ein Rx-Boni-Verbot imSozialgesetzbuch (SGB) V zu ersetzen. Hintergrund ist, dass der EuropäischeGerichtshof (EuGH) den AMG-Satz 2016 für europarechtswidrig erklärt hatte.Bereits seit 2013 verlangt die EU-Kommission über ein – zwischenzeitlichruhendes – Vertragsverletzungsverfahren die Aufhebung dieses Satzes.

Die Delegierten der ABDA müssen entscheiden, wie sie mitdiesen Plänen umgehen. Folgt man der Beschlusslage der ABDA-MV, wäre eineRückkehr zum Rx-Versandverbot durchaus vorstellbar. Denn: Im Januar hatte die Mitgliederversammlung beschlossen, dass die ABDA automatisch wieder das Verboteinfordern solle, wenn die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen nichtausreichen, um die Gleichpreisigkeit zwischen deutschen Apotheken und EU-Versendernwiederherzustellen. Dem Vernehmen nach gibt es einige Kammern und auchVerbände, die diesen Mechanismus nun einschalten wollen.

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Darüber muss die ABDA-Mitgliederversammlung entscheiden

Nach Informationen von DAZ.online besteht zwar Einigkeitdarüber, dass man das „alte“ Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz in die Stellungnahme zumgeplanten Gesetzespaket einbringen will. Der Erhalt des AMG-Satzes soll sogar prominentin die Einleitung der Stellungnahme eingearbeitet werden. Sinngemäß wollen dieApotheker klarstellen, dass sie ein neues Apotheken-Gesetz nur begrüßen können, wennder AMG-Satz enthalten bleibt. Einen Konflikt gibt es aber weiterhin bei derFrage, ob man gleichzeitig wieder das Rx-Versandverbot in das Papier schreibensollte. Teilnehmern zufolge soll die ABDA-Spitze immer wieder darauf hinweisen,dass man sich dann komplett aus dem Gesetzgebungsverfahren ausklinken werde.

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