Tennis, Golf, Wassersport: Bundesländer lockern strikte Sport-Regeln – was jetzt wo gilt

Nach wochenlangen durch die Corona-Krise bedingten Verboten folgen nun schrittweise Lockerungen im Sport. Auch hier herrscht wieder ein Flickenteppich, die Regeln und Voraussetzungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Alle Informationen lesen Sie im großen Bundesländer-Überblick bei FOCUS Online.

Fitness-Studios: Verband legt Konzept für Wiedereröffnung vor

Noch sind die Fitnessstudios in den Bundesländern geschlossen, Termine für eine Öffnung stehen bislang nur in NRW, Hessen und Baden-Württemberg fest. Der Deutsche Industrieverband für Fitness und Gesundheit e.V. (DIFG) macht nun Druck auf die Regierung und fordert eine zeitnahe Wiedereröffnung. Am Montag legte der DIFG ein entsprechendes Konzept mit Gutachten vor, das von der TU München und der IST Hochschule Düsseldorf verfasst wurde.

Das Konzept enthält einen 5-Punkte-Plan:

Was das konkret bedeutet haben die Wissenschaftler in einer Checkliste für Fitnessstudio-Inhaber aufgeführt. Dazu zählen beispielsweise ein gewährleisteter Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Geräten und Trainierenden, Mund-Nasen-Schutz verpflichtend machen oder zumindest empfehlen, häufigeres Putzen sowie Desinfizieren und Empfangsmitarbeiter mit einer Plexiglas-Scheibe schützen.

Auch kontaktloses Bezahlen soll ermöglicht werden, sowie die Mitgliederzahl im Studio begrenzt. Das Fitness-Angebot soll entsprechend anpassen werden, keine hochintensiven Belastungen, lieber Kraftraining, moderates Ausdauertraining. Saunen sollen geschlossen werden, Schwimmbäder nur geöffnet werden, wenn ein Mindestabstand gewährleistet ist.

Bund und Länder erlauben wieder Training im Freizeitsport

Bund und Länder wollen den wegen der Corona-Pandemie unterbrochenen Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Darauf verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Einzelne Bundesländer hatten bereits zuvor Lockerungen angekündigt. Alle Informationen sowie Auflagen lesen Sie in der Übersicht.

Baden-Württemberg: Outdoor-Sport bald wieder erlaubt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln beim Sport in Aussicht gestellt: Ab kommender Woche (11. Mai) soll "kontaktloser Outdoorsport" in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein. Damit sei Sport im Freien gemeint, bei dem die Abstandsregeln unproblematisch eingehalten werden könnten – etwa Golf, Leichtathletik und Tennis.

Ab Pfingsten sollen Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Besucherzentren und Freizeitparks wieder öffnen.

Bayern: Fitnessstudios bleiben geschlossen

Ab Montag (11. Mai) ist "kontaktfreier Individualsport mit Abstand" wie beispielsweise Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport wieder erlaubt. Das teilt die Bayerische Staatsregierung mit. Das Innenministerium werde zudem in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Fitnessstudios bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Berlin: Schwimmbäder bleiben geschlossen

Sport und Bewegung an der frischen Luft, wie beispielsweise Radfahren, Laufen, Joggen oder Walken, ist in Berlin alleine, in Begleitung von Personen aus dem eigenen Haushalt oder in Begleitung einer einzigen weiteren Person erlaubt, teilte die Berliner Regierung mit.

Sportler sollten zudem darauf achten, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. Dazu gehören eine rigorose Husten- und Niesetikette, die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zu anderen Personen sowie das gründliche Händewaschen nach dem Sport. Erholungspausen in Parks – etwa auf einer Parkbank – sind unter Einhaltung des Mindestabstandes zulässig. Wer sich auf eine Wiese oder Grünfläche setzt, muss einen erhöhten Mindestabstand von 5 Metern einhalten.

Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai wiederaufnehmen. Das soll zunächst in kleineren Gruppen möglich sein, wie Regierungschef Michael Müller (SPD) am Mittwoch mitteilte.

Strand- und Freibäder dürfen ab 25. Mai wieder geöffnet werden. Die jeweiligen Betreiber haben vor der Öffnung mit einem Nutzungs- und Hygienekonzept die Genehmigung der Sportverwaltung einzuholen.

Fitnessstudios bleiben vorerst geschlossen.

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Brandenburg: Sport in der Natur ist möglich

Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausdrücklich erlaubt: Spazieren gehen, Joggen, Fahrrad fahren. Aber auch hier gelten Abstands- und Hygieneregeln. Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt.

Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein – sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.

Wassersport: Beispielsweise Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Paddelboote, Ruderboote oder Stand-up-Paddling-Bretter dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Auch der gewerbliche Boots-Verleih bleibt in Absprache mit den zuständigen lokalen Behörden zulässig, wie auch der eingeschränkte Betrieb von Marinas und Häfen. Wer sein Boot auf dem Gelände eines solchen Betriebes liegen hat, kann es nutzen.

Fitnessstudios bleiben vorerst geschlossen.

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist weiter untersagt.

Bremen: Joggen ist ok – Fitnessstudios bleiben zu

In Bremen ist "kontaktarmer Sport" wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen bereits seit 25. April wieder gestattet. Abstandsregelungen müssen jedoch zwingend eingehalten werden.

Der Sportbetrieb bleibt vorerst eingestellt, auch Fitnessstudios bleiben geschlossen. Ausgenommen sind seit dem 25. April Outdoor-Sportanlagen, sofern Hygiene-Richtlinien eingehalten werden.

Hamburg: Individual-Sport ist erlaubt, bald auch Team-Sport

Individualsport im Freien ist in Hamburg bereits jetzt möglich. Ab nächsten Mittwoch soll auch Team-Sport wieder erlaubt sein. Hamburgs Innen- und Sportsenator Andy Grote (SPD): "Ab nächstem Mittwoch (13. Mai) wollen wir alle Sportarten im Freien freigeben, wenn sie kontaktfrei ausgeübt werden und mit den anderthalb Metern Abstand stattfinden."

Auch das Training von bestimmten Elementen im Fußball wie Torschuss und Passspiel ist dann möglich. Spiele jedoch nicht, weil sie nicht kontaktfrei stattfinden können. Duschen und Umkleiden im Verein ist untersagt, die Benutzung der Toiletten jedoch erlaubt. Er habe nicht vor, die Polizei zur Kontrolle auf die Plätze zu schicken, meinte der Innensenator, drohte aber Bußgelder bei Missachtung der Verhaltensmaßregeln an.

In einem weiteren Schritt wollen sich die Behörden mit dem Sport in Hallen und Fitnessstudios befassen. Das soll in der zweiten Mai-Hälfte geschehen. Auch da gilt die Abstandsregel, um das Infektionsrisiko zu vermeiden.

Ein Konzept für die Nutzung von Frei- und Hallenbädern soll Anfang Juni vorgestellt werden. "Das Thema ist nicht das Schwimmen. Das Problem sind immer die Umkleidesituationen", sagte Grote.

Beim Tennis sei ein Doppel vorerst nur erlaubt, wenn der Doppelpartner aus dem gemeinsam Haushalt kommt. Das trifft ebenso auf die Nutzung von Sportbooten zu. Bowling und Kegeln sind derzeit nicht möglich. "Da brauchen wir gute Konzepte", sagte der Politiker und verwies auf die Abstandsregel.

Fanansammlungen vor den Stadien der Fußball-Bundesligisten und -Zweitligisten seien nicht zulässig, sagte der Innensenator und versicherte: "Dann wird die Polizei einschreiten." Die zahlreichen Corona-Tests bei den 36 Profi-Mannschaften mit ihren Funktionsteams müssten die Vereine selbst bezahlen. Grote: "Das wäre ja noch schöner, wenn das von der Allgemeinheit bezahlt wird."

Hessen: Bald öffnen die Fitnessstudios

Bisher untersagter Freizeitsport ist in Hessen von Samstag an (9. Mai) eingeschränkt wieder möglich. Er müsse kontaktfrei und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen ausgeübt werden, teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag mit.

In manchen Sportarten wie Tennis, Golf oder Rudern ist das kein Problem, vor allem Mannschaftssportarten werden sich aber spezielle Trainingsformen überlegen müssen, die sich zum Teil weit vom eigentlich Wettkampf entfernen. Auch Kegelbahnen, Squashhallen, Kletter- und Turnhallen sowie Indoorspielplätze können ab Samstag wieder öffnen.

Auch Hallen sollen ab Samstag (9. Mai)wieder geöffnet werden. "Wir werden natürlich immer noch Einschränkungen haben. Wir werden die Umkleiden und Duschen noch nicht wieder eröffnen können. Wenn die Sportlerinnen und Sportler in Sportkleidung zu ihren Sportstätten kommen, halten wir es für vertretbar, dass dort wieder Sport stattfinden kann", sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag (7. Mai).

Fitnessstudios könnten ab dem 15. Mai wieder öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern: Sporthallen bleiben zu

In Mecklenburg-Vorpommern ist Individualsport oder Sport zu zweit mittlerweile auch auf Außensportanlagen wie Sport- oder Ten­nis­plät­zen erlaubt. "Sie können also beispiels­weise allein oder zu zweit auf dem Sport­platz ein paar Runden laufen oder sich zu einem Tennis­match verabreden", heißt es in einer Mitteilung der der Regierung. Die Abstandspflicht soll eingehalten werden.

Vereins- und Freizeitsport ab 11. Mai möglich: Auch für Trainingsgruppen im Breiten- und Freizeitsport ist es vom kommenden Montag an möglich, auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen aktiv zu sein. Das habe die Landesregierung auf ihrer Klausurtagung am Donnerstag entschieden, teilte das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung am 8. Mai mit.

Die Sport­hallen des Landes bleiben weiterhin geschlossen, ebenso wie Fitnessstudios.

Niedersachsen: Freibäder bis Ende Mai zu

Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind seit dem 6. Mai wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Freibäder und Freizeitparks dürfen vom 25. Mai an wieder Besucher empfangen.

Öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen.

Nordrhein-Westfalen: Kontaktloser Breitensport und Fitnessstudios

Nordrhein-Westfalen erlaubt schon ab Donnerstag (6. Mai) wieder kontaktlosen Breitensport und den Trainingsbetrieb im Freien. Das kündigte die NRW-Landesregierung am Mittwoch in Düsseldorf nach einer Bund-Länder-Schalte zur Corona-Krise an. Voraussetzung ist die Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen den Sportlern.

Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen dürfen in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen. Ab dem 20. Mai dürfen Freibäder öffnen – allerdings mit Ausnahme von Spaßbädern. Das kündigte die NRW-Landesregierung am Mittwoch in Düsseldorf nach einer Bund-Länder-Schalte zur Corona-Krise an.

Ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Auch die Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.

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Rheinland-Pfalz: Individual- und Paarsportarten

Rheinland-Pfalz erlaubt in der Corona-Pandemie den Freizeit- und Breitensport im Freien wieder. Das berichtete Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am 6. Mai in Mainz. Wettkämpfe dürfe es aber noch nicht geben. Bestimmte Individual- und Paarsportarten wie Tennis oder Golf waren schon seit 20. April wieder erlaubt gewesen.

Saarland: "Kontaktarme Freiluftsportarten" erlaubt

Im Saarland sind "kontaktarme Freiluftsportarten" wie Tennis oder Golf mit maximal fünf Teilnehmern wieder erlaubt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden. In Rheinland-Pfalz ist dies bereits seit zwei Wochen möglich.

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen, Sporteinrichtungen und Fitnessstudios sowie deren Nutzungen bleibt grundsätzlich untersagt.

Sachsen: Auch Vereinssport ist möglich

Seit dem 4. Mai ist Individual- sowie Vereinssport unter freiem Himmel wieder möglich – also auf Rasen- und Tennisplätzen oder Laufbahnen. "Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen", so Innenminister Roland Wöller (CDU).

So sei neben der Abstandswahrung beispielweise wichtig, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Händehygiene eingehalten wird. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden.

Innensportstätten, Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.

Sachsen-Anhalt: Vereine dürfen trainieren

Sport ist im Freien und in Gruppen von maximal 5 Menschen erlaubt, ein Kontakt muss ausgeschlossen sein. Wettkämpfe bleiben verboten – Umkleidekabinen, Sportgaststätten und ähnliches gesperrt, Zuschauer sind verboten. Damit folgt man Empfehlungen der Sportministerkonferenz, wie Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte.

Einen konkreten Katalog wieder erlaubter Sportarten legt das Land nicht fest. Neben Beispielen wie Reiten, Tischtennis, Tennis, Leichtathletik und Rudern ist laut Stahlknecht auch Fußball-Training in Kleingruppen möglich – wenn Abstand gehalten wird.

Auch Trainings in den Vereinen werden wieder zugelassen, aber unter strengen Voraussetzungen.

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Schleswig-Holstein: Amateurfußball ist erlaubt

In Schleswig-Holstein ist Sport im Freien seit 4. Mai wieder möglich, sofern er kontaktfrei erfolge, betonte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Dabei differenziere die Landesverordnung nicht zwischen Sportarten. Einzige Bedingung sei die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln. Beim Fußball spreche beispielsweise nichts gegen Elfmeter- oder Freistoßtraining, Zweikampftraining sei jedoch weiterhin nicht erlaubt. Außerdem müsse zuhause geduscht werden.

Im nördlichsten Bundesland gehört sogar der Amateurfußball dazu, der unter Wahrung der Abstandsregel und Hygienevorschriften unter freiem Himmel trainieren darf. In fast allen anderen Bundesländern gilt für den Bereich des Amateurfußballs weiter ein Trainingsverbot.

Indoor-Sport ist derzeit in Schleswig-Holstein untersagt. Ab dem 18. Mai wird Hallensport mit Abstand und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen erlaubt sein. Die Regierung legt ganz bewusst keine Sportarten fest. Die Sportverbände haben für ihre Mitglieder und insbesondere die Trainer Konzepte entwickelt. Beim Tischtennis geht beispielsweise Einzeltraining, Doppel nicht. Beim Handball gehen Distanzwürfe, Zweikampftraining nicht.

Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, z.B. Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios ist weiterhin untersagt.

Sportboothäfen dürfen wieder eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben.

Thüringen: Bäder und Fitnessstudios bleiben geschlossen

In Thüringen sind individuelle sportliche Betätigungen an der frischen Luft wie beispielsweise Spazierengehen, Joggen oder Radfahren möglich, teilt der Freistaat mit. Auch hier soll jederzeit auf einen Abstand von mindestens 1,50 Meter geachtet werden. Aktivitäten mit Personen außerhalb des Haushaltes sollen vermieden werden.

Für den individuellen Sport ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen unter freiem Himmel möglich, soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt. Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Fitnessstudios bleiben geschlossen. 

In Thüringen sid

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