Verwahrungsentgelt: Ab April auch bei der Apobank

Bereits seit 2014 verlangt die Europäische Zentralbank (EZB) einen Zinssatz für Einlagen. Aktuell beträgt er -0,5 Prozent. Das bekommen nun auch die Privatkundinnen und -kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) zu spüren. Ab April 2022 gilt dann: Wer über mehr als 100.000 Euro Kontoguthaben verfügt, muss zahlen.

Weil die Europäische Zentralbank (EZB) seit 2014 einen Zinssatz für Einlagen verlangt, reagierte die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) drei Jahre später, und führte eine Verwahrgebühren für Großkunden ein. Der Negativzins ist mit der Zeit gestiegen und beträgt aktuell -0,5 Prozent. Privatkundinnen und -kunden kamen bisher noch gut weg, auch wenn dies laut Apobank den Zinsüberschuss zunehmend belastete. In den vergangenen Jahren haben immer mehr Banken den negativen Zinssatz der EZB an ihre Kundinnen und Kunden weitergegeben.

„Unser Ziel war es, unsere Kunden vor Verwahrgebühren so lange wie möglich zu schützen“, erklärt eine Sprecherin. „Je mehr Wettbewerber Verwahrgebühren eingeführt haben, desto mehr haben Kunden jedoch Gelder von anderen Banken zu uns umgeschichtet.“ Ein Umstand, den die Apobank individuell sehr genau prüft. Pauschal abgelehnt oder zugesagt werde den potenziellen Neukundinnen und Neukunden nämlich nicht.

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Doch nun lenkt die Standesbank endgültig ein: Um den hohen Mittelzufluss zumindest zu begrenzen, hat sie entschieden, perspektivisch Verwahrentgelte auch bei Privatkunden zu vereinnahmen. Eine Berechnung soll frühestens ab dem 1. April 2022 erfolgen. Das Verwahrentgelt soll 0,5 Prozent pro Jahr betragen und für Beträge auf Giro- und Tagesgeldkonten gelten.

„Wir gehen in den kommenden Wochen zunächst auf Kunden mit hohen Einlagebeständen zu, um über eine individuell passende Liquiditätsstrategie zu sprechen.“, heißt es aus der Düsseldorfer Zentrale. Man wolle die Kundinnen und Kunden aktiv beraten, inwiefern Liquidität so gesteuert werden kann, dass im besten Fall wieder positive Renditen vereinnahmt und Verwahrentgelte vermeiden werden können. Dafür sollen Anlagealternativen wie Produkte der Vermögensverwaltung infrage kommen.

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