Wen dürfen Apotheken noch gratis auf Corona testen?

Am kommenden Montag ist Schluss mit kostenlosen Bürgertests für jedermann. Nur für ausgewählte Personengruppen wird der Staat die Kosten für Tests auf SARS-CoV-2 weiterhin tragen, alle anderen müssen sie selbst zahlen. Wem Apotheken noch Tests zulasten des Bundes anbieten dürfen, fasst die ABDA jetzt in ihrer aktualisierten Handlungshilfe zusammen.

Am 11. Oktober stellt der Bund sein Angebot kostenloser Bürgertests für jedermann ein. So steht es in der am kommenden Montag in Kraft tretenden Coronavirus-Testverordnung (TestV). Hintergrund ist, dass bis dahin jede:r die Chance bekommen haben sollte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen – regelmäßige Tests zulasten der Staatskasse seien dann nicht mehr nötig.

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Das hat zur Folge, dass Ungeimpfte selbst für einen Test aufkommen müssen, wenn sie zum Beispiel ein Restaurant besuchen wollen. Ausnahmen gibt es allerdings für bestimmte Personengruppen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zum Beispiel Schwangere und Kinder unter zwölf Jahren. Wer ab Montag noch Anspruch auf einen Gratistest hat und wie dieser Anspruch nachzuweisen ist, fasst die ABDA in ihrer aktualisierten Handlungshilfe zur „Durchführung von Antigentests auf SARS CoV-2 sowie PCR-Abstrichnahme in Apotheken“ zusammen.

Grundsätzlich gilt: Vollständig gegen COVID-19 Geimpfte oder Genesene sind von dem Anspruch auf kostenfreie Testung nach §§ 2 bis 4b TestV nicht ausgenommen. „Sollte der Grund für eine Testung auf SARS-CoV-2 jedoch ein anderer sein als in der TestV definiert, z. B. ein Test für eine Reise, so haben vollständig Geimpfte keinen Anspruch auf kostenfreie Testung“, stellt die ABDA klar.

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