Wer rekonstituiert Comirnaty?

In der Woche nach Ostern soll es losgehen – dann erreichen voraussichtlich die ersten Impfstoffdosen gegen COVID-19 die Apotheken, die diese schnellstmöglich an die Arztpraxen weiterleiten sollen. Zunächst wird es sich dabei hauptsächlich um das Präparat Comirnaty von Biontech/Pfizer handeln. Eine Frage beschäftigt das pharmazeutische Personal: Wer ist für die Rekonstitution zuständig?

Seit gestern liegt das Organisationsmodell zur Bereitstellung der COVID-19-Impfstoffe in den Arztpraxen vor, das die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) mit dem BMG abgestimmt haben. Demnach sollen die Praxen wöchentlich Impfstoffe bei den Apotheken ordern können, die diese Bestellung wiederum an den Großhändler weiterleiten, der sie hauptsächlich beliefert. Wenn die Impfstoffdosen in der darauffolgenden Woche in den Apotheken eintreffen, sollen diese sie noch am selben Tag an die Ärzt:innen weiterreichen.

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Für Verwirrung unter den Apotheker:innen sorgt jetzt unter anderem ein Bericht der „Berliner Morgenpost“: Darin heißt es, die Apotheken seien dafür zuständig, den Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer aufzutauen, mit Kochsalz zu verdünnen und in Einmalspritzen aufzuziehen. Woher die Zeitung diese Information nimmt, ist nicht konkret angegeben.

Sind tatsächlich die Apotheken zuständig für die Rekonstitution des Impfstoffs? Aus dem Konzept, das die ABDA auf ihrer Website veröffentlicht hat, ist das nicht herauszulesen. Im Gegenteil: Aus einer grafischen Darstellung der Abläufe in dem Dokument geht hervor, dass die Arztpraxen diese Aufgabe übernehmen werden. Auf Anfrage stellt die ABDA klar:

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