„Wir schaffen uns ein gefährliches Nadelöhr“

Pro Betriebserlaubnis eine SMC-B-Karte – nach dieser Devise handeln wohl die meisten Apothekerkammern bei der Ausgabe der Institutionskarten an ihre Mitglieder. Doch gegenüber der DAZ äußern Apothekeninhaberinnen und -inhaber zunehmend ihr Unverständnis über diese starre Regelung. Einer von ihnen, Erik Tenberken aus Köln, fürchtet in dem Zusammenhang ganz neue Gefahren für die Apotheken. Dabei geht es Tenberken nicht nur um das Ausfallrisiko, sondern auch um Organisationsprobleme, Wettbewerbsnachteile und technische Limitationen, sollten die Kammern weiterhin nur eine SMC-B-Karte pro Mitglied gestatten.

Je näher der Termin für die Einführungspflicht der E-Rezepte rückt (nach aktuellem Stand: 1. Januar 2022), umso häufiger hört man von bisher ungeklärten Fragestellungen. Ein zentrales Problem für die Vor-Ort-Apotheken könnte sich aus der Anzahl der SMC-B-Karten ergeben, die von den Apothekerkammern an die Betriebe ausgegeben werden. Zur Erklärung: Um als Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert und adressiert werden zu können, benötigt man eine Identifikationsnummer. Diese sogenannten Telematik-IDs sind auf den jeweiligen SMC-B-Karten hinterlegt.

Doch in vielen Fällen könnte es notwendig sein, dass Apotheken über mehrere SMC-B-Karten verfügen müssen, weil in vielen Betrieben schon heute ankommende Verordnungen beispielsweise in verschiedenen E-Mail-Postfächern landen. Mit nur einer SMC-B-Karte halten manche Apothekeninhaberinnen und -inhaber diese Differenzierung für nicht mehr möglich. 

Darüber hinaus könnte es zu einem technischen Defekt kommen, der einen Ausfall der SMC-B-Karte herbeiführt. Eine neue SMC-B-Karte zu beantragen und zu erhalten, dauert bekanntlich mehrere Wochen. In dieser Wartezeit bliebe den betroffenen Betrieben der Zugang zu diesen und allen anderen TI-Anwendungen in dieser Zeit verwehrt. Betroffene Apotheken wären dann nicht in der Lage, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. 

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Betriebe, die sich neben ihrer Offizintätigkeit auch in der Sterilherstellung, der Heimversorgung oder dem Versandhandel betätigen, könnten also womöglich auf mehrere SMC-B-Karten (mit unterschiedlichen Telematik-IDs) angewiesen sein. Diese Auffassung scheinen immer mehr Apothekeninhaberinnen und -inhaber zu vertreten. Einer von ihnen ist Erik Tenberken aus Köln, der sich neben seiner Birken- und Westgate-Apotheke auch im Bereich der Sterilherstellung, Verblisterung und Heimbelieferung engagiert. Hinzu kommen die Betreuung von bestimmten Patientengruppen – beispielsweise im Rahmen einer Substitutionsbehandlung – und der Betrieb eines Versandhandels. „All diese Organisationsbereiche in meinem Unternehmen können von den beiden SMC-B-Karten nicht abgedeckt werden“, erklärt Tenberken gegenüber der DAZ.

Das Ausfallrisiko sei für ihn ein wichtiger, aber eben auch nur einer von mehreren Aspekten. Denn es gehe auch um die Organisation der E-Rezepte. Bisher laufe das alles über digitale und analoge „Postfächer“, in die Anforderungen und Verordnungen eingehen. Und diese Prozesse seien aktuell noch auf das Muster-16-Papierrezept zugeschnitten. Mit dem E-Rezept würde sich aber etwas grundlegend ändern. „Ich kann mir ja gut vorstellen, dass sich die Verantwortlichen am Schreibtisch denken, dass es auch dann funktioniert, wenn jede Praxis und jede Apotheke mit nur einen SMC-B ausgestattet wird“, so Tenberken: „Aber ich prophezeie das Gegenteil.“

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