Wo hakt es bei den Genesenenzertifikaten aus der Apotheke?

Arztpraxen können es bereits – Apotheken müssen passen. Die Vergütung für die Ausstellung digitaler Genesenezertifikate ist zwar bereits geregelt, doch noch müssen Apotheken Kunden, die diese nachfragen, vertrösten. Woran liegt es? Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, es seien noch „apothekenseitige“ Anpassungen nötig. Die ABDA schweigt.

Seit dem 1. Juli regelt die Coronavirus-Testerordnung, dass die Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten, die nach § 22 Absatz 6 Satz 1 Infektionsschutzgesetz neben Arztpraxen auch Apotheken übernehmen können, mit 6 Euro vergütet wird. Dazu müssen die Systeme zum Einsatz kommen, die das Robert Koch-Institut (RKI) dafür bereitstellt. Ärzte, die hierfür ihre eigene Praxissoftware nutzen, bekommen nur 2 Euro. 

Doch wann können Apotheken diese Zertifikate auf Kundenwunsch ausstellen? Dazu müssen zum einen die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, zum anderen muss aber auch die Technik stimmen. Was ersteres betrifft, bestimmt die Testverordnung:

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