„Wenn es zu wenig war, habe ich noch eine Löffelspitze dazugetan“

Vor dem LandgerichtKrefeld muss sich seit dem vergangenen Freitag der Heilpraktiker Klaus R. in dreiTodesfällen verantworten. Er beschrieb vor Gericht, wie er das ungeprüfteMittel 3-Brompyruvat hergestellt hat, welches er seinen Krebspatienten alsInfusion gab. Laut Anklage war seine Waage zum Zuwiegen kleiner Mengenungeeignet. Die später verstorbenen Patienten erhielten außerdem eine andereCharge des Mittels.

Im August 2016 sorgte der Tod dreier Krebspatienten desHeilpraktikers Klaus R. für Entsetzen: Sie starben kurz nach derInfusion mit dem Mittel 3-Brompyruvat (3BP), die er selbst hergestellt hatte. Amvergangenen Freitag begann die Hauptverhandlung gegen den Heilpraktiker, vieleJournalisten reisten aus den Niederlanden an, da die Patienten R.s überwiegendvon dort kamen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 62-jährigen Heilpraktiker zurLast, am 27. Juli 2016 in Brüggen-Bracht die drei Patienten fahrlässig getötetzu haben – ein weiterer Patient hatte gleichfalls Beschwerden, die jedoch nichtso gravierend waren.

R. soll bei seinen Patienten im Regelfall mehrwöchigeInfusionen mit dem Mittel 3-Brompyruvat (3BP) vorgenommen haben, was er auf einer Homepageals das „aktuell beste Präparat zur Tumorbehandlung“ bewarb – es sei effektiverals heutige Chemotherapeutika. Hierbei handelt es sich um einen Stoff, derweder am Menschen erforscht ist noch eine Zulassung als Arzneimittel besitzt. Ergreift in den Glukosestoffwechsel ein. Einige Forscher haben die Hoffnung, dasser zur Behandlung von Krebszellen geeignet sein könnte, die vermehrt Glukoseverstoffwechseln. Gleichzeitig war auch R. bekannt, dass 3BP toxische Wirkungenhaben kann und es bei Tierversuchen auch zu Todesfällen gekommen war. DieStaatsanwältin Rahel Plass bezeichnete 3-BP als „wissenschaftlich undmedizinisch unbekannte Substanz“.

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Nach Einschätzung von Behörden soll R. zum Zeitpunkt derBehandlung davon habe ausgehen können, dass er seine Patienten prinzipiell mit3-BP behandeln durfte. Hingegen stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte im September 2016 klar, dass es sich nach Einschätzung derBehörde um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt ,so dass es einer Verschreibung eines Arztes bedürfe.

Ab „gewissen Dosierungen“ könne es Schädigungen der Leberoder der Nieren geben, erklärte R. auf Nachfrage – es gebe ja das Sprichwort„die Dosis macht das Gift“. Als „Daumenregel“ sei er der Empfehlung gefolgt,normalerweise nicht mehr als 2,5 Milligramm 3BP pro Kilogramm Körpergewichteinzusetzen. Bei 3 Milligramm sei „absolut Schluss“ gewesen, betonte er. Diesehöchste Dosis habe er nur eingesetzt, wenn der Patient es explizit wollte.„Gehen Sie davon aus, dass Ratten und Menschen, was diese Dinge angeht, gleichsind?“, fragte der Vorsitzende Richter. „Das weiß man nicht“, sagte R.

Beim ersten Verhandlungstag nahmen die Anklage und derAngeklagte zum Herstellungsprozess Stellung. R. beschrieb, dass er das voneiner Firma aus den USA bezogene Pulver mit einem Dosierlöffel auf einerFeinwaage abgewogen, in Kochsalz aufgelöst, nanofiltriert und über eine Spritzein Infusionsflaschen gegeben habe. Er habe den Löffel zu etwa einem Drittel mitdem Pulver gefüllt und dieses auf ein Papierblatt auf die Waage gelegt. „Wenndas zu wenig war, dann habe ich noch eine Löffelspitze dazugetan“, erklärte er.Habe er vielleicht auch einfach mal nur mit dem Löffel gearbeitet, wollte derVorsitzende Richter wissen. „Ich habe die Waage genutzt, ausnahmslos“, erklärteR.

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