Lauterbach will Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst prüfen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will prüfen, ob es sich anbietet, dass Ärztinnen und Ärzte im Notdienst selbst Medikamente abgeben dürfen. Das sagte er gestern im Gespräch mit KBV-Chef Andreas Gassen. Das E-Rezept hingegen steht nicht ganz oben auf seiner Prioritätenliste – zur Verbesserung der Versorgung von Patienten seien andere Applikationen wichtiger.

Am gestrigen Donnerstagabend stellte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im „Praxis-Check“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Fragen der Ärztinnen und Ärzte. Wie er im Gespräch mit KBV-Chef Andreas Gassen, das live übertragen wurde, erklärte, stehen aktuell für ihn zwei Themen im Gesundheitswesen im Vordergrund: Die medizinische Versorgung von Menschen in der Ukraine und nach Deutschland Geflüchteten sowie die Bekämpfung der Pandemie. Kurzfristig angehen will er aber auch eine weitere Baustelle: die Reform der Notfallversorgung. Dieser werde er sich „noch in diesem Jahr“ widmen, kündigte der Minister an.

Auch für die Apotheker:innen ist das nicht unwichtig – im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Partner etwa darauf geeinigt, dass die Offizinen auch im Notdienst Botenlieferungen anbieten sollen. Zudem soll der Nacht- und Notdienstfonds zu einem sogenannten Sicherstellungsfonds weiterentwickelt werden.

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Darüber hinaus informierte Lauterbach gestern im „Praxis-Check“, er wolle das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Notdienst prüfen. Bisher nutzten die ärztlichen Interessenvertreter dies eher als Drohgebärde, etwa im Zusammenhang mit Impfungen, die nun auch Apotheken anbieten. Wörtlich sagte Lauterbach gestern:

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