Apotheken müssen anonymisierte Tamoxifen-Rezepte aufbewahren

Lieferengpässe sorgen in der Apotheke für eine erhöhte Arbeitslast, vor allem wenn sie so ausgeprägt sind wie aktuell im Fall von Tamoxifen. Vergangenen Dienstag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einen weiteren Bescheid zum Versorgungsengpass veröffentlicht. Demnach ist der Tamoxifen-Export untersagt und: Aus dem Bescheid ergibt sich ein erhöhter Dokumentationsaufwand für Apotheken. 

Am 9. Februar hat der Beirat nach zu Liefer- und Versorgungsengpässen zum Engpass von Tamoxifen getagt. Das dort beschlossene Maßnahmenpaket wurde am 11. Februar veröffentlicht. Mit dem mittlerweile offiziell bekanntgegebenen Versorgungsmangel an Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln ist dadurch beispielsweise der Import solcher ermöglicht worden. Außerdem sollen Ärzt:innen keine Rezepte für individuelle Bevorratungen ausstellen und es ist auch die Verordnung kleinerer Packungsgrößen möglich. Finanzielle Nachteile sollen dadurch nicht entstehen.

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zudem auf seiner Internetseite eine „Anordnung gemäß § 52b Absatz 3d AMG über Maßnahmen zur Abmilderung des Versorgungsengpasses mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln“ veröffentlicht. Darin wird nochmals hervorgehoben, dass keine Bevorratungen stattfinden sollen – genauer gesagt: 

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