Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und was er kann

Nötig ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur persönlichen Authentifizierung innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI), darüber hinaus bietet er jedoch weitere nützliche Funktionen.

Wofür brauchen Apotheker den eHBA?

Nur mit dem eHBA – auch Apothekerausweis genannt – kann sich jeder einzelne Apotheker im Rahmen der TI sicher und rechtskonform authentisieren sowie persönlich identifizieren. Dies ist Voraussetzung, um künftig Zugang zu eMedikationsplänen zu erhalten oder eRezepte abrechnen zu können. Darüber hinaus bietet der eHBA dem Inhaber weitere Funktionalitäten, wie beispielsweise die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift gleichzusetzen ist. Des Weiteren können elektronische Dokumente oder E-Mails vom Apotheker rechtssicher signiert und ver- oder entschlüsselt werden. Zudem gewährleistet der Apothekerausweis mit seinen Verschlüsselungsmechanismen eine sichere Kommunikation zwischen den verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

Wie erhält man den eHBA?

Beantragt wird der eHBA bei der jeweils zuständigen Landesapothekerkammer, die den Antrag prüft und eine sog. Vorgangsnummer vergibt, mit der der eHBA bei einem dafür zugelassenen Kartenhersteller online bestellt wird, z. B. bei D-TRUST – einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Für den Antrag benötigt man lediglich einen Personalausweis sowie ein digitales Foto in guter Qualität, das auf den Ausweis gedruckt werden soll. Da der eHBA ein hochwertiger und vor allem sicherer Sichtausweis inklusive einer qualifizierten Signatur ist, muss auch eine Identifikation durchgeführt werden. Diese ist in jeder Postfiliale möglich. Alternativ bietet D-TRUST mit seinem Partnerunternehmen CompuGroup Medical exklusiv das Identifizierungsverfahren Easy Ident an. Hierbei erfolgt die Identifizierung vor der Antragstellung direkt in Ihrer Apotheke. Nach erfolgter Identifizierung und Freigabe durch die Landesapothekerkammer wird er eHBA produziert und per Einschreiben verschickt. In getrennter Post folgt die PIN, mit der der eHBA binnen 28 Tagen aktiviert werden muss.

Weitere Informationen und Hilfestellungen zur Bestellung des eHBA finden Sie » hier.

Die weiteren Themen der Serie sind:

  • Die TI-Anbindung auf der Zielgeraden
  • Der Institutionsausweis (SMC-B) öffnet das Tor zur Telematik
  • Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und was er kann
  • Krankenkassen tragen Kosten für TI-Anbindung

 

Bundesdruckerei GmbH
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10969 Berlin 

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