Pflege-Chefin in Demenz-WG machte sich über Corona-Maßnahmen lustig – dann starb die erste Bewohnerin

Ein Corona-Todesfall in Berlin beschäftigt derzeit das Landeskriminalamt. Das Todesopfer war Bewohnerin einer Demenz-WG in Spandau. Angehörige haben Strafanzeige gegen den zuständigen Pflegedienst gestellt.

In einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke im Berliner Bezirk Spandau war im Oktober das Coronavirus ausgebrochen. Eine Bewohnerin starb an den Folgen ihrer Virus-Erkrankung. Angehörige der Frau stellten daraufhin Anzeige gegen den zuständigen Pflegedienst – und erheben schwere Vorwürfe gegen die Pflegedienstleitung.

Die Leiterin soll das Coronavirus kleingeredet und entsprechende Hygienemaßnahmen vernachlässigt haben, wie aus einem Bericht des "Tagesspiegel" hervorgeht.

Pflegedienstleitung soll Mitarbeitern verboten haben, Maske zu tragen

So hätten etwa Gäste und Teile des Personals, darunter das Pflegepersonal, die Einrichtung betreten, ohne sich die Hände zu desinfizieren oder eine Maske zu tragen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Angehörige der Bewohner. Auch seien weitere Menschen in dem Haus untergebracht worden, als es dort bereits bestätigte Fälle gab. Wie das Blatt berichtet, liegt derzeit eine Bewohnerin, die am Virus erkrankt ist im Sterben, vier weitere seien im Oktober positiv getestet worden.

Weiter heißt es, die Chefin des Pflegedienstes habe sich über die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus lustig gemacht, sie als „totalen Humbug und totalen Quatsch“ bezeichnet. Die Aufforderung der Angehörigen, das Pflegepersonal solle eine Maske tragen, sei einfach ignoriert worden. Die Pflegedienstleistung soll ihren Mitarbeitern gar verboten haben, eine Maske zu tragen, lautet der Vorwurf. Der Pflegedienst streitet sämtliche Vorwürfe ab.

Angehörige kontaktieren die Behörden

Spandaus Amtsärztin bestätigt dem "Tagesspiegel" den Erhalt mehrerer E-Mails Mitte September, in denen Angehörige der Bewohner sich über die Zustände in dem Haus beschwerten. Die Behörden hätten jedoch nicht einschreiten können, da es sich nicht um Intensivpflege, sondern um eine privatrechtliche Wohnform handelt, heißt es. Bei einer vorab angekündigten Begehung hätten die Behörden keine Hygienemängel feststellen können, lediglich Verstöße gegen die Maskenpflicht.

Das Sozialamt schloss laut Bericht „auf erhebliche Pflegemängel und Schwierigkeiten zwischen einigen Bewohnern, vertreten durch ihre Angehörigen, und der Pflegedienstleiterin."Man habe den Angehörigen geraten, Strafanzeige zu stellen und sich einen neuen Pflegeanbieter zu suchen.

Zuletzt kam es in Deutschland wieder vermehrt zu Coronavirus-Ausbrüchen in Pflege- und Altenheimen. Bereits zu Beginn der Pandemie waren sie Infektionsherde.

 

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