Der Handel mit gefälschten COVID-19-Impfzertifikaten boomt. In München flog jüngst eine Bande auf, die unrechtmäßig solche QR-Codes für Ungeimpfte über die IT-Infrastruktur einer Apotheke generierte. Die ABDA fordert strafrechtliche Konsequenzen. Doch welche Strafen sieht das Gesetz in solchen Fällen genau vor?
Die Polizei legte vor wenigen Tagen einer Impfpassfälscher-Bande das Handwerk. Diese soll über die IT-Infrastruktur einer Münchner Apotheke in großem Stil digitale Impfnachweise für Menschen ausgestellt haben, die sich gar nicht gegen COVID-19 haben immunisieren lassen. In Untersuchungshaft sitzt unter anderem eine Apothekenmitarbeiterin. Die ABDA fordert auf DAZ-Nachfrage, den Fall konsequent aufzuklären und die Täter:innen zur Rechenschaft zu ziehen: „Solch ein Verhalten darf niemals toleriert werden, sondern muss konsequent aufgeklärt und strafrechtlich verfolgt werden“, teilt ein Sprecher mit.
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Doch welche Strafe droht den vermeintlichen Fälscher:innen? Am 21. Mai 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ und machte damit den Weg frei für die digitalen Impfnachweise aus den Apotheken (§ 22 Abs. 5 Satz 1 IfSG). Gleichzeitig legte der Gesetzgeber damit auch das Strafmaß für Fälschungen fest: Wer wider besseres Wissen ein solches Zertifikat ausstellt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
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