Becker: Auf die wasserdichte Umsetzung kommt es an

Nach ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat sich jetzt auch der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, zu den neuen Apotheken-Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums geäußert. Becker zeigt sich erfreut, dass in diesen der Erhalt einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtigeArzneimittel als klares Ziel definiert ist. Allerdings bemängelt auch er, dass die Mittel für neue pharmazeutische Dienstleistungen zu knapp bemessen sind.

Am gestrigen Dienstag hat das Bundesgesundheitsministeriumseine überarbeiteten Eckpunkte zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung,der Weiterentwicklung der Apotheken und der Sicherung der freien Apothekenwahlvorgelegt. Das neue Papier sieht nun, als ersten von sieben Punkten, die – auch von derABDA-Mitgliederversammlung geforderte – Gleichpreisigkeit für in- undausländische Apotheken vor. Der zunächst geplante Boni-Deckel für EU-Versandapothekenist damit vom Tisch. Zugleich hat das Ministerium aber die zunächst angedachten Honoraranpassungen merklich zurückgeschraubt. 

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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kommentierte die neuenEckpunkte bereits gestern per Videobotschaft. Drei Punkte begrüßter ausdrücklich. Neben dem Bekenntnis zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit sind diesdie Pläne zum Erhalt der freien Apothekenwahl sowie die ersten Schrittezur Modernisierung der Honorarsystems. Bei letzterem hat er neben der Einführunghonorierter Dienstleistungen auch die bessere Vergütung für Notdienste und dieBtM-Abgabe vor Augen. Allerdingskritisierte Schmidt, dass die vorgesehenen Summen deutlich hinter denbisherigen Plänen zurückbleiben.

Becker: ein Fortschritt

Am heutigen Mittwoch meldet sich nun auch der Vorsitzendedes Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, zu Wort: „DasEckpunktepapier greift in vielen Punkten unsere Forderungen auf. Ich bin froh,dass der Erhalt einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtigeArzneimittel jetzt auch vom Bundesgesundheitsministerium als klares Zieldefiniert ist. Das ist ein Fortschritt“, erklärt er per Pressemitteilung.Entscheidend werde aber sein, dass dieses Ziel gesetzgeberisch auch „wasserdichtumgesetzt“ wird. Die Regelungen müssten dauerhaft Bestand haben.

Ebenfalls gut ist aus DAV-Sicht, dass mit der Einführungpharmazeutischer Dienstleistungen „ein neues Kapitel in der Versorgungaufgeschlagen wird“. Ebenso wie Schmidt sieht Becker hier aber auch beginnendeDefizite des Spahn-Papiers: „Die für Dienstleistungen vorgesehenen Mittel sindzu knapp bemessen und auch die Anpassungen für den Nacht-und Notdienstfondsreichen nicht aus, um dauerhaft eine gute Versorgung der Patienten garantierenzu können. Das BMG bleibt an diesen Punkten weit hinter seinen eigenenAnkündigungen zurück. Da muss nachgebessert werden“.

Das gilt laut Becker auchim Hinblick auf die Mitentscheidungsmöglichkeiten, die die Apothekerschaft beider Ausgestaltung digitaler Strukturen im Gesundheitswesen einfordert. „Sonstwird das System, zum Beispiel beim E-Rezept, weit hinter seinen Möglichkeitenzurückbleiben“, so der DAV-Vorsitzende.

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