Bewährungs- und Geldstrafen für Apotheker

Das Landratsamt Günzburg hatte im Herbst 2019 die sofortige Schließung der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach angeordnet. Die dort angebotenen selbst hergestellten Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“-Kapseln wurden als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Dem Inhaber wurde in der Folge die Betriebserlaubnis entzogen. Nun stand noch ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Günzburg an. Mit auf der Anklagebank: Seine Frau und sein Schwager, die ebenfalls Pharmazeuten sind. Medieninformationen zufolge hat man sich allerdings bereits am ersten Prozesstag auf einen „Deal“ geeinigt.

Im Sommer 2019 geriet die St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach ins Visier der Behörden. Der Grund: der Verkauf selbst hergestellter Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“-Kapseln. Sie sollen als Nahrungsergänzungsmittel beworben und vertrieben worden sein, obwohl die Kapseln unter das Arzneimittelgesetz fielen. Zudem wurden sie aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Im Oktober 2019 ordnete das Landratsamt Günzburg die sofortige Schließung der herstellenden Apotheke an.

Es folgten der endgültige Entzug der Betriebserlaubnis und die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, Laut Augsburger Allgemeine, die auch über den Fall berichtete, sollte sich zudem die Frage eines möglichen Entzugs der Approbation bald stellen. 

Dass es an der Zuverlässigkeit des Apothekers haperte, wurde schon im verwaltungsrechtlichen Verfahren deutlich. Wörtlich hieß es im November 2019 in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Augsburg:

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