Bundeskabinett beschließt TI-Anbindungsfrist für Apotheker

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das vomBundesgesundheitsministerium eingebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)beschlossen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierungdes Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Für die Apotheker ist wichtig, dasssie sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbindenmüssen. Einige wichtige Passagen zur Einführung der elektronischenPatientenakte waren zuletzt aus dem Gesetz herausgefallen – ebenso wie einHonorar für die Apotheker, wenn sie E-Medikationspläne bearbeiten.

Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) kann nach derSommerpause im Bundestag beraten werden. Das Bundeskabinett hat dem Vorhaben amheutigen Mittwoch zugestimmt. Die wichtigste Änderung für die Apotheker isteine Frist: Bis Ende September 2020 müssen alle Apotheken in Deutschland an dieTelematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Die TI ist gewissermaßen dieDatenautobahn des Gesundheitswesens, innerhalb derer künftig unter anderem E-Rezepteund E-Medikationspläne verschickt werden sollen. Die niedergelassenen Ärztemussten sich schon zum 1. Juli dieses Jahres anbinden, etwa ein Drittel allerPraxen hinkt allerdings noch hinterher – und muss nun mit Regressen rechnen.

Für die Apotheker ist im DVG bislang keine Sanktionvorgesehen, sollten sie die neue Frist nicht einhalten. Ob sich alle Apothekenin knapp 14 Monaten an die TI anbinden können, ist aber noch unklar. Denn anvielem Stellen hakt es noch: Die Apotheken müssen mit neuen Geräten(Konnektoren, Kartenlesegeräte) ausgestattet werden (siehe unten im Kasten).Außerdem muss jeder Pharmazeut von seiner Kammer einen elektronischen Heilberufsausweisbekommen. Hinzu kommt eine Institutionen-Karte, die alle Apotheken benötigen,um auf das System zugreifen zu können.

Was benötigen die Apotheken zur TI-Anbindung?

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