Funke: „Wir müssen Neues gestalten, ohne Bewährtes zu vergessen"

Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke ist nicht zufrieden mit dem derzeitigen Stand von Spahns Apothekenreform. Das machte sie am gestrigen Mittwoch bei der Delegiertenversammlung deutlich. Entgegen der eigenen Ankündigung ein Komplettpaket zu liefern, habe der Minister sein Gesetz nun selbst aufgeschnürt, erklärte sie. Nur leider seien die für die Apotheker wichtigsten Punkte – das Wiederherstellen der Gleichpreisigkeit, das Makelverbot sowie die Versandautomaten – bislang noch unerledigt.

Auch Hessens Delegierte trafen sich am vergangenen Mittwoch zu ihrer Versammlung, der letzten in dieser Wahlperiode – in Hessen wird derzeit eine neue Delegiertenversammlung gewählt. Kammerpräsidentin Ursula Funke, die mit ihrer Liste „Funke, Sellheim, Russe und Kollegen“ auch wieder antritt, gab den Delegierten zum Einstieg einen kurzen Überblick über die Geschehnisse seit dem EuGH-Urteil – das in ihren Augen ein Angriff auf das Fundament der Arzneimittelversorgung in Deutschland ist. 

Mit dem Urteil seien neue Begriffe wie „Präsenzapotheke“ oder „Apotheke vor Ort“ aufgekommen, davor sei die persönliche und wohnortnahe Versorgung aus der Apotheke vor Ort der Normalfall gewesen. Entgegen seiner Ankündigung, nur ein Komplettpaket zur Lösung des Konflikts zwischen EU-Versendern und deutschen Vor-Ort-Apotheken zu liefern, habe Spahn nun seine Reform selbst aufgeschnürt. So seien die Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung und zur Apothekenbetriebsordnung herausgelöst und durch den Bundesrat bereits beschlossen worden. Außerdem seien die Grippeimpfungen in der Apotheke und die Wiederholungsverordnungen im Masernschutzgesetz gelandet. Nicht herausgenommen hingegen werde wohl das für die Apotheker so wichtige Makelverbot von E-Rezepten.

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Keine Chance für das Makelverbot in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zu kommen

Funke sieht keine Chance, dass das Makelverbot in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Der Grund: Spahn wolle das Gesetz „komplett“ einbringen und komplett mit der EU-Kommission abstimmen und nicht nur das Boni-Verbot, das im Sozialgesetzbuch V verankert werden soll. Ob und wann dieses Gesetz in den Bundestag eingebracht wird, ist aber in Funkes Augen völlig unklar. 

Ebenso unklar sei, wie das Makelverbot am Ende gestaltet wird. Weitere Risiken sieht Funke darin, dass das Boni-Verbot vor dem EuGH landen könnte, aber auch in möglichen Klagen aus dem Inland wegen Inländerdiskriminierung. Und auch von der geplanten Streichung der Rx-Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz hält Funke nichts. Denn damit seien alle weiteren EuGH-Verfahren zur Frage der Gleichpreisigkeit und zur Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung im Ausland hinfällig. 

Was die pharmazeutischen Dienstleistungen betrifft, stimmen Äußerungen von Kassenvertretern, dass Medikationsanalysen mittels Künstlicher Intelligenz erledigt werden könnten, Funke offenbar auch nicht besonders optimistisch. Somit lautet ihr Fazit zum bisherigen Verlauf der Apothekenreform: „Es hat sich bezüglich der Gleichpreisigkeit, des Makelverbots und den Abgabeautomaten nichts verbessert. Alle Kammern hatten intensiven Kontakt zu den Ministerien. Zum Glück haben die Ländervertreter zumindest teilweise unsere Argumente aufgegriffen und so muss der Botendienst immerhin auch künftig immer aus der Apotheke, die den Botendienst anbietet, erfolgen. Aber dafür wurde er als neue Versorgungsform etabliert in Kombination mit Telepharmazie.“ Impfen oder Wiederholungsrezepte ohne Makelverbot sind für Funke ebenfalls eher Problemfälle.

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