Huml: Wirtschaftsministerium blockiert Apotheken-Stärkungsgesetz

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU),soll der Bundestag das Apotheken-Stärkungsgesetz im Januar 2020 beschließen.Bis dahin muss das geplante Vorhaben aber noch einige Stationen durchlaufen,unter anderem die Abstimmung mit den anderen Ministerien. BayernsGesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ließ auf dem Bayerischen Apothekertagam vergangenen Wochenende durchblicken, dass es bei dieser Abstimmung ersten Widerstand gibt: vom von Peter Altmaier (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).

Mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz will Jens Spahngleich mehrere Probleme lösen: Einerseits soll der seit Oktober 2016 schwelendeVersandhandelskonflikt behoben werden. Gleichzeitig will er durch dieStreichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz dasEU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen derRx-Preisbindung auflösen. Und außerdem sollen dann auch noch neuepharmazeutische Dienstleistungen in die Apotheke kommen, die Apotheker(zumindest ein bisschen) finanziell bessergestellt sowie die freie Apothekenwahl sichergestellt werden.

Ob der Plan aufgeht, steht noch in Sternen. So richtigzufrieden ist keiner mit Spahns Entwurf, weder die Apotheker noch die Versenderoder die Krankenkassen. Und auch der Koalitionspartner SPD hat schonNachbesserungsbedarf angekündigt. Sehr wahrscheinlich ist es also, dass derSpahn-Plan in den kommenden Monaten noch verändert wird. Solche Veränderungenkönnen auf den verschiedensten Ebenen passieren: Zunächst einmal haben diebetroffenen Fachverbände noch im Mai einen Termin im BMG, bei dem sie ihrePositionen persönlich vortragen können – in der Hoffnung, dass das Ministeriumselbst den Entwurf nochmals umschreibt.

Zeitgleich läuft derzeit die Ressortabstimmung: SpahnsMinisterium hat den Referentenentwurf zur Stellungnahme auch an seineMinister-Kollegen geschickt. Etwaige Änderungen aus der Fachverbände-Anhörungund der Ressortabstimmung kann das BMG dann in den Entwurf einarbeiten. Dieser überarbeitete Gesetzentwurf wird dann Kabinettsvorlage genannt,weil er dem Bundeskabinett zur Abstimmung vorgelegt wird. Spahn will dasStärkungsgesetz schon im Juni vom Kabinett beschließen lassen. Erst dann kanndas Papier in den Bundesrat und den Bundestag wandern. Klar ist aber: DasApotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. DieLänderkammer wird es zwar besprechen und Empfehlungen dazu abgeben, hat aberkein Veto-Recht. Ganz im Gegenteil dazu können natürlich dieBundestagsfraktionen der Großen Koalition das Vorhaben über Änderungsanträgenoch abändern.

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