Kammer Hessen ruft zum Unterzeichnen der Bühler-Petition auf

Der Vorstand der Apothekerkammer Hessen ruft die Mitglieder auf, die Petition desPharmaziestudenten Benedikt Bühler zum Versandhandelsverbot zu unterstützen. Ein Verbot des Rx-Versandhandels sei die sichersteMethode die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln wiederherzustellen,heißt es in dem dazu versendeten Rundschreiben. Auch Kammerpräsidentin UrsulaFunke selbst hat schon unterzeichnet, wie sie gegenüber DAZ.online erklärt.

Seit knapp einer Woche ist die Petition desPharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot online und kann gezeichnetwerden. Bühler wird in seinem Vorhaben unter anderem von der Nowedaunterstützt. Apotheken, die von der Noweda beziehungsweise denPharmagroßhändlern Leopold Fiebig GmbH oder PharmaPrivat beliefert werden, habenPlakate und Unterschriftenbögen erhalten sowie Postkarten, mit denen Kunden,die ihre persönlichen Daten nicht in eine Liste eintragen möchten, teilnehmenkönnen. Auch das neue Kundenmagazin des „Zukunftspakts“ (Noweda/Burda)berichtet über die Petition. In einer Sonder-Infomail hat die Genossenschaft außerdemihre Mitglieder dazu aufgerufen, die Petition zu unterstützen.

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Das hat nun auch die Apothekerkammer in Hessen getan. In einemam gestrigen Montag versandten Schreiben an die Mitglieder appelliert der Vorstandan die Mitglieder, die Petition zu unterstützen. Seit dem EuGH-Urteil vom 19.Oktober 2016 kämpfe man dafür, dass die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit beiRx-Arzneimitteln wiederhergestellt werde, heißt es in dem Schreiben. Dass einRx-Versandverbot hierfür die sicherste Methode sei, stehe außer Frage. Dass es derzeit kaummöglich sein dürfte dafür eine Mehrheit zu bekommen, ist dem Kammervorstandklar, aber wenn die Petition das notwendige Quorum erreicht, könne sievielleicht im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren hilfreich sein, so dieHoffnung des hessischen Kammervorstands.

Der Vorstand legt zudem dar, warum der derzeit vorliegende Kabinettsentwurf nicht zu einer Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit führt. Denn in diesem werde zwar dezidiert dargelegt, warum die Preisbindung bei Rx für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort unerlässlich sei, die dort vorgesehen Regelungen beträfen jedoch ausschließlich den GKV-Bereich. Gleichpreisigkeit heiße aber Preisbindung für jedes Rx-Arzneimittel, das ein Patient in Deutschland erhält – unabhängig von seinem Versichertenstatus und unabhängig von der beziehenden Apotheke, so der Kammervorstand.

Kammerpräsidentin Funke ist auch bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Wie sie gegenüber DAZ.online erklärt, hat sie die Petition bereits unterzeichnet – so wie 3.430 andere auch. Die Frist läuft noch bis 14. August. (Hier geht es zur Petition)

Die ABDA hat das Rx-Versandverbot inzwischen zurückgestellt

Die offizielle ABDA-Linie vertritt Funke damit nicht. Die ABDA hat das Rx-Versandverbot nämlich inzwischen zurückgestellt. Friedemann Schmidt bekräftigte in einemZeitungsinterview kürzlich diesen Kurs: Er sagte, man solle sich nicht weitermit dem Verbot „verkämpfen“, weil es politisch und in der Gesellschaft nichtgewollt werde.

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