Zweites Staatsexamen für Mediziner wird verschoben

Für Medizinstudierende, die im April ihr zweites Staatsexamen ablegen sollten, wird stattdessen schon im April das Praktische Jahr beginnen. Denn so können sie das Gesundheitswesen schneller unterstützen. Das zweite Staatsexamen wird anschließend nachgeholt. Falls die Länder vor Ort ordnungsgemäße Prüfungen organisieren können, soll es allerdings beim üblichen Ablauf bleiben.

Das in der vorigen Woche verabschiedete Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bietet dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Vollmachten. Schon am Montag hat das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn davon Gebrauch gemacht und eine Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung der Ärzte erlassen. Sie tritt am Mittwoch in Kraft. Zum Ziel der Verordnung erklärte das Ministerium: „Durch möglichst flexible Regelungen soll sichergestellt werden, dass die Medizinstudierenden in der aktuellen Krisensituation das Gesundheitswesen unterstützen und gleichzeitig ihr Studium erfolgreich fortsetzen können.“

Praktisches Jahr und Staatsexamen in veränderter Reihenfolge

Durch die neue Verordnung wird das für April vorgesehene zweite Staatsexamen der Medizinstudierenden im Grundsatz bundesweit verschoben. Die Länder können allerdings davon abweichen, wenn sie unter den derzeitigen Bedingungen nach der Lage vor Ort ordnungsgemäße Prüfungen sicherstellen können. Die Studierenden, deren Examen verschoben wird, gehen schon im April ins Praktische Jahr, das für sie von 48 auf 45 Wochen verkürzt wird. Durch die Verkürzung sollen die Studierenden Zeit für die Examensvorbereitung erhalten. 

Dann schließen sich das zweite und das dritte Staatsexamen an. Bei den Prüfungsfragen werden „coronabedingte Erfahrungen und Krankheitsbilder angemessen berücksichtigt“, heißt es aus dem Ministerium. Wenn das Examen nicht verschoben wird, bleibt die Praktikumsdauer bei 48 Wochen. Bei den Ausbildungsbereichen für das Praktische Jahr können die Universitäten „flexibel mitbestimmen, wenn dies die Krankenversorgung vor Ort erfordert“.

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