Was jetzt im Fitnessstudio, in der Sauna oder im Hallenbad gilt

Die Corona-Fallzahlen steigen und steigen. Viele Fitnessstudios müssen deshalb im gesamten Bundesgebiet ihr Geschäft stark einschränken. FOCUS Online sagt, was Sie jetzt bei Sport- und Wellnessbetrieben beachten müssen – und wie Sie sich ideal darauf vorbereiten.

Noch vor wenigen Wochen haben Fitnessstudios mit Schnäppchen-Angeboten um neue Kundschaft geworben. Jetzt können Sportler dort nicht mehr reibungslos trainieren.

Weil die Corona-Fallzahlen in Deutschland stark steigen und Intensivstationen volllaufen, haben Landesregierungen mittlerweile harte Einschränkungen beschlossen. 

So dürfen sich in Innenräumen größtenteils nur noch geimpfte und genesene Personen aufhalten. Ausnahmen gelten für Grundversorger wie etwa Supermärkte, Drogerie-Filialen, Apotheken oder Tankstellen.

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Training im Fitnessstudio: Das gilt in den Bundesländern

In Sachsen bleiben Fitnessstudios vorerst ganz geschlossen.

Ausnahmen gelten für Rehasport und medizinisch notwendige Behandlungen, die unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft und genesen) weiterhin stattfinden dürfen.

In anderen Bundesländern gilt für Fitnessstudios 2G Plus. Zugang haben also nur Geimpfte und Genesene, die neben ihren Zertifikaten einen negativen Schnelltest vorlegen müssen. Wer täglich trainiert, braucht hier täglich einen frischen Schnelltest.

Viele Betriebe geben Sportlern vor Ort einen Selbsttest, den sie dann unter Aufsicht an der Rezeption vornehmen. Ist das Ergebnis negativ, dürfen sie trainieren. FOCUS Online rät: Planen Sie ausreichend Zeit für Ihr Training im Studio ein.

2G Plus gilt in BayernMecklenburg-Vorpommern und Thüringen (wenn über 51 Personen gleichzeitig trainieren).

Häufiger ist das 2G-Prinzip in Deutschland. Hier haben nur Geimpfte und Genesene Zugang. Ein zusätzlicher Test ist nicht nötig und wird auch nicht als Zugang akzeptiert. Dadurch sind Ungeimpfte und Nicht-Genesene ausgeschlossen.

2G gilt derzeit in Baden-Württemberg (mit Maskenpflicht), BerlinBremenHessen (mit Maskenpflicht), HamburgNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsen-AnhaltSchleswig-Holstein und Thüringen (bis 50 Personen und mit Maskenpflicht).

In Brandenburg gilt 3G. Hier brauchen Ungeimpfte und Nicht-Genesene einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test. Genesene und Geimpfte müssen (wie bei 2G) nur ihre Nachweise vorzeigen. Ein zusätzlicher Antigen-Schnelltest ist nicht nötig.

Corona-Regeln für Sauna und Hallenbad

Saunen, Solarien und Hallenbäder haben derzeit nur in Sachsen geschlossen. Ansonsten gilt:

  • Baden-Württemberg: je nach Inzidenzlage 2G+ oder geschlossen
  • Bayern: je nach Inzidenzlage 2G+ oder geschlossen
  • Berlin: 2G für Hallenbad, Saunen und Solarien
  • Brandenburg: es gilt 3G für Sauna und Hallenbad
  • Bremen: 2G gilt größtenteils
  • Hamburg: Saunen, Dampfbädern und Wellnessangebote auf 2G+, bei 2G gilt starke Zugangsbeschränkung
  • Hessen: es gilt größtenteils 2G
  • Mecklenburg-Vorpommern: je nach Inzidenzlage 2G+ oder geschlossen
  • Niedersachsen:
  • Nordrhein-Westfalen: je nach Inzidenzlage 2G, 2G+ oder geschlossen
  • Rheinland-Pfalz: 2G gilt größtenteils
  • Saarland: 2G gilt größtenteils
  • Sachsen: geschlossen
  • Sachsen-Anhalt: 2G gilt größtenteils
  • Schleswig-Holstein: 2G gilt größtenteils
  • Thüringen: derzeit 2G, je nach Inzidenzlange können geschlossen bleiben

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Neben Ihrer Zugangskarte und Sportkleidung sollten Sie grundsätzlich auch einen Mund- und Nasenschutz mitnehmen. In vielen Betrieben gilt eine Maskenpflicht. Weil Sie beim Training schwitzen, ist es hilfreich die Maske regelmäßig zu wechseln. 

Sie sollten außerdem unbedingt auch Ihrer Impfpass, Ihr Impfzertifikat oder Ihren Genesungsschein mitnehmen.

In fast allen Bundesländern gilt die Vorlage-Pflicht bei der Anmeldung im Studio. Einfacher ist es, wenn Sie Ihre Zertifikate in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App hinterlegen. Dann haben Sie Ihre Nachweise immer griffbereit. Sie können beide Apps hier herunterladen. 

Damit die Mitarbeitenden die Angaben mit Ihrem Foto und Ihrem Namen abgleichen können, sollten Sie auch ein Ausweisdokument zur Hand haben.

Wenn auf der Zugangskarte des Fitnessstudios Ihr Foto abgebildet und auch Ihr voller Vor- und Nachname steht, brauchen Sie in der Regel kein weiteres Dokument. Haben Sie bei Ihrer Erst-Anmeldung einen Spitznamen oder einen Zweitnamen verwendet, kann es sein, dass Sie einen Ausweis vorlegen müssen

  • Fallbeispiel: In der CovPass-App steht Konstanin-Alexander Müller. Auf der Zugangskarte allerdings Koni Müller.

Für die Betreibenden ist eine Zuordnung nicht auf Anhieb klar. Besser ist es, hier den Namen auf der Zugangskarte ändern zu lassen oder ein Ausweisdokument vorzuzeigen.

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