Gematik fasst Beschluss zum E-Rezept-Zeitplan

Am gestrigen Dienstagnachmittag kamen die Gematik-Gesellschafter erneut zusammen, um einen Beschluss zum Zeitplan der E-Rezept-Einführung zu fassen. Dabei hat das Bundesgesundheitsministerium seine bereits bekannten Pläne jedenfalls mit Blick auf die Apotheken durchgesetzt: Für sie bleibt es beim 1. September 2022 als Stichtag für die E-Rezept-Pflicht, den Ärzten kam es jedoch ein Stück weit entgegen.

Gut drei Wochen nach ihrer letzten Sitzung kamen gestern am späten Nachmittag erneut die Gematik-Gesellschafter zu einer Versammlung zusammen. Auf der Tagesordnung stand eine Beschlussvorlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum E-Rezept Roll-out. Das BMG – mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter der Gematik – hatte bereits am 9. Mai eine solche vorgelegt. Demnach sollte das E-Rezept ab 1. September 2022 für Apotheken Pflicht werden – zudem für Ärzte in Schleswig-Holstein und Bayern. Ärzte und Ärztinnen in anderen Bundesländern sollten in zwei weiteren Tranchen, zum 1. Dezember 2022 und 1. Februar 2023, folgen.

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An dieser Beschlussvorlage wurde nun nochmals Hand angelegt. Das BMG hat offensichtlich doch auf den lautstarken Protest aus der Ärzteschaft reagiert. Für die Apotheken ändern sich die Pläne allerdings nicht. Ab 1. September 2022 müssen sie in ganz Deutschland bereit sein, elektronische Rezepte annehmen. Raus sind zu diesem Zeitpunkt hinggen die Ärzte in Bayern. Neben Schleswig-Holstein soll nun Westfalen-Lippe die erste Region sein, in der auch Pilot-Praxen und -Krankenhäusern mitmachen – laut Gematik-Mitteilung werden dort „hochlaufend zu einem flächendeckenden Verfahren E-Rezepte ausgestellt“. Jednfalls auf diese erste Stufe des Rollouts haben sich die Gesellschafter der Gematik einstimmig geeinigt.

Über die Regionen hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Apothekerverband und deren regionale Leistungserbringerorganisationen laut Gematik bereits abgestimmt. Weitere entsprechende Abstimmungen erfolgten mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundeszahnärztekammer.

Die nächsten Schritte sind noch zu beschließen

Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung sind dagegen noch nicht festgezurrt. Sie sollen von den Gesellschaftern aber „zeitnah“ festgelegt werden. Stand heute ist laut Gematik angedacht, das E-Rezept in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe drei Monate später, also wie vom BMG angedacht zum 1. Dezember, verpflichtend einzuführen. Und zwar, nachdem die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben. Zudem sollen sechs weitere Bundesländer die Einführung sukzessive voranbringen. In 2023 sollen dann die ausstehenden acht Bundesländer folgen – und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts.

Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes sind aber schon alle Beteiligten angehalten, E-Rezepte auszustellen, wenn dies möglich ist. Die Gematik weist darauf hin, dass die Krankenkassen schon für die Abrechnung bereit seien.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 1. Juni 2022 um 12:30 Uhr aktualisiert.

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