Stamm-Fibich: Kein Extra-Schub für das Rx-Versandverbot

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich dankt den Apothekern für ihre „teilweise übermenschlichen Leistungen“ während der Coronavirus-Pandemie. Auswirkungen auf die Rekord-Petition von Benedikt Bühler, in der sich der Pharmaziestudent für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stark macht, werde der Einsatz der Apothekenmitarbeiter jedoch nicht haben.

Kein Extra-Schub für das Rx-Versandverbot: Die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), erteilt dem Versandverbot mit rezeptpflichtigen Medikamenten trotz des Einsatzes der Apothekenmitarbeiter während der Coronakrise eine Absage. „In der Tat haben die Apotheken vor Ort ihren Beitrag zur Bewältigung der Hochphase der Corona-Pandemie mehr als nur erfüllt“, teilt sie auf Anfrage von DAZ.online mit. „Ich bin überaus dankbar für die teilweise übermenschlichen Leistungen des medizinischen Personals und auch der Apothekerschaft.“ Auf das Schicksal der Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, der rund 420.000 Unterschriften für das RxVV gesammelt hatte, werde sich dies jedoch nicht auswirken.

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„Es geht hierbei nicht um Dankbarkeit für Geleistetes, sondern zum einen um eine sinnvolle Fortentwicklung unseres Arzneimittelwesens und zum anderen um schwerwiegende europarechtliche Fragen“, stellt Stamm-Fibich klar. Die öffentliche Anhörung, in der Bühler nicht nur vor dem Petitionsausschuss, sondern auch vor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) persönlich vorsprechen durfte, habe „nur nochmals verdeutlicht, dass ein solches Verbot rechtlich kaum haltbar wäre. Zu groß sind hier die europarechtlichen Hürden, um pauschal den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten.“

Stattdessen setzt die Gesundheitsexpertin auf das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, das am 11. September endlich auf der Tagesordnung im Bundestag steht. Sie halte es „für sinnvoll, wenn unsere gut ausgebildete Apothekerschaft mehr Zeit für Angebote zur Verfügung hat, die ihrer hohen Qualifikation entsprechen. Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) ist dafür ein erster Schritt.“ Vor allem die Ausweitung der Notdienstversorgung und des Botendienstes sowie die Möglichkeit, im bestimmten Rahmen in den Apotheken zu impfen, bewertet sie positiv.

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Was die Vereinbarkeit des VOASG mit europäischem Recht betrifft, zeigt sich Stamm-Fibich verhalten optimistisch. „Mein bisheriger Eindruck war, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit eingehend mit dem europarechtlichen Status des VOASG beschäftigt hat, insofern bin ich zuversichtlich, dass die Neuregelungen im VOASG auch der kritischen Betrachtung durch den EuGH standhalten werden.“ Sie betont, dass weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission abschließend klären können, ob der Plan, die Gleichpreisigkeit bei Arzneimitteln für GKV-Versicherte im Sozialgesetzbuch V zu verankern, der Warenverkehrsfreiheit entgegensteht. „Letztendlich wird dies nur der EuGH klären können, falls es auch beim VOASG zu einer Klage kommt.“

Vergütung von Dienstleistungen im Blick

Die Sozialdemokratin verspricht den Apothekern eine angemessene Vergütung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, die ebenfalls in Spahns Apothekenreform vorgesehen sind. „Ich habe großes Verständnis, dass auch bei den Apothekern der Wunsch besteht, eine angemessene Honorierung ihrer Leistungen in der Pandemie zu erfahren. Bei den Beratungen zum VOASG wird dies zweifelsohne eine Rolle spielen. Für ein Versandhandelsverbot allerdings ist dieser Aspekt – meiner Meinung nach – unerheblich, da hier andere Erwägungen eine größere Rolle spielen.“

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