Wer erwartet das große Cannabis-Geschäft?

Der Druck auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wächst. Demnächst soll er einen Entwurf für das Cannabiskontrollgesetz vorlegen. Im Koalitionsvertrag sprachen sich SPD, Grüne und FDP für die Legalisierung aus. Wer mit dem Gras zu Genusszwecken tatsächlich das große Geschäft machen könnte, wird in der aktuellen DAZ analysiert.

Die Entwicklung läuft in vielen Teilen der Erde nach einem ähnlichen Muster ab: Staaten legalisieren die Cannabis-Pflanze als Genussmittel, nachdem sie eine gewisse Zeit schon zur medizinischen Nutzung bereitstand. Vorreiter ist Kanada. „Cannabis als Medizin“ ist dort bereits seit 2011 erlaubt. Seit Oktober 2018 können Erwachsene auch „Recreational marihuana“, also Marihuana zur Entspannung, straffrei konsumieren. Dieser Schritt sorgte für einen Boom: Neue Cannabis-Unternehmen wurden gegründet, die Anbaukapazitäten schnellten hoch, zahlreiche Firmen gingen an die Börse.

In Deutschland wird noch in diesem Jahr das positive Votum der Politik für die Freigabe der Cannabis-Blüten zum Freizeitgenuss erwartet. Laut Vertrag der Ampel-Koalitionäre ist vorgesehen, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Ein Gesetzentwurf soll, laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), in der zweiten Jahreshälfte folgen. Damit dies auch tatsächlich pünktlich gelingt, wird innerhalb der Koalition der Druck auf Lauterbach erhöht. Durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses wird ihm ein Betrag von einer Million Euro für die Öffentlichkeitsarbeit seines Ministeriums so lange gesperrt, bis das im Koalitionsvertrag vereinbarte Cannabiskontrollgesetz vorgelegt wird. „Wir müssen als Ampel jetzt auch die Gesundheitsprojekte im Koalitionsvertrag neben der Corona-Bekämpfung angehen und zügig umsetzen“, erklärte Paula Piechotta (Grüne) gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Komme das Gesetz nicht im zweiten Halbjahr, verfielen die Gelder. Nach ihren Angaben wurde der Antrag für die Sperre gemeinsam mit den Abgeordneten Svenja Stadler (SPD) und Karsten Klein (FDP) gestellt.

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Bislang ist es hierzulande weiterhin verboten, Cannabis, Marihuana, Gras, Weed und Co. zu Genusszwecken zu verkaufen oder zu erwerben. Auch Anbau und Besitz sind verboten. Einzig zu medizinischen Zwecken dürfen Ärztinnen und Ärzte seit März 2017 Cannabinoid-basierte Arzneimittel basierend auf Blüten, Extrakten oder Inhaltsstoffen verordnen. 

Sollte sich der Verkauf und der Konsum demnächst auf den Genuss- und Freizeitbereich ausweiten, ist nach aktuellem Stand noch völlig offen, inwieweit die Apotheken dabei involviert werden. Einzelne Gesundheitspolitikerinnen und -politiker aus der Ampel-Koalition äußerten sich zu dieser Frage bisher eher zurückhaltend. Man könne sich vorstellen, dass der Verkauf auch in Apotheken stattfindet, hieß es höchstens. 

Auch die Position der Apothekerschaft ist noch nicht ganz klar. Man befinde sich in einem heilberuflichen Zielkonflikt, sei aber (gesprächs-)bereit, wenn die Politik auf die Apotheken zukommt. Anfang Mai sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening gegenüber der „Lebensmittelzeitung“, dass die Apotheker wegen der Cannabis-Nebenwirkungen den Verkauf zu Genusszwecken grundsätzlich ablehnten. „Im Falle einer Legalisierung bieten wir aber unsere Hilfe an, um den Verbrauchern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.“ Dies gelte allerdings nur, wenn die Abgabe ausschließlich in Apotheken erfolge.

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