Wissenschaftsakademien fordern Erlaubnis zur Embryonenforschung

Die Embryonenforschung sorgt seit Jahrzehnten für intensive Debatten, doch verbietet das Embryonenschutzgesetz seit 30 Jahren die Forschung an frühen Embryonen. Wissenschaftsakademien fordern nun, diese zu erlauben. Der rechtlich zulässige und ethisch vertretbare Umgang mit frühen menschlichen Embryonen müsse neu bewertet werden.

Das strikte Verbot der Forschung an frühen Embryonen außerhalb des menschlichen Körpers sollte in Deutschland aus Sicht der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fallen. Im Einklang mit internationalen Standards sollten Wissenschaftler hochrangige Forschungsziele verfolgen können, heißt es in einer am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften. Genutzt werden sollten überzählige Embryonen, die im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entstanden sind, aber nicht mehr benötigt würden. Ein eigens geschaffenes Gremium soll die jeweiligen Forschungsprojekte und ihre Ziele überprüfen.

Behandlung von Arthrose, Diabetes und Herzinfarkt erforschen

Die Stellungnahme betont, nach internationaler wissenschaftlicher Auffassung gebe es eine Reihe wichtiger Fragen, die wissenschaftlich nur mithilfe der Embryonenforschung bearbeitet werden könnten. Dazu gehöre etwa die Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Arthrose, Herzinfarkt oder Schlaganfall mithilfe von Stammzelllinien. Zudem gehe es etwa um die Klärung der frühen Entwicklungsbiologie des Menschen, die Verbesserung der Fortpflanzungsmedizin oder eine bessere Entwicklung von Embryonen und Föten in der Schwangerschaft.

Die Embryonenforschung sorgt seit Jahrzehnten für intensive Debatten. Dabei spielen Forschungsinteressen ebenso eine Rolle wie ethische und rechtliche Überlegungen. Die Kirchen etwa stellen das Grundrecht auf den Schutz des Lebens von Anfang an in den Vordergrund.

Andere Länder erlauben Forschung bis 14 Tage nach Befruchtung

Derzeit erlaube das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz (ESchG) zwar die Erzeugung menschlicher Embryonen in vitro zum Zweck der Fortpflanzung, heißt es in der Stellungnahme. Es verbiete aber jegliche Forschung an ihnen. In Ländern wie etwa Israel, Dänemark, Schweden, Großbritannien, den USA und Japan dagegen sei die Forschung an frühen menschlichen Embryonen, die nicht mehr für die Fortpflanzung benötigt werden, in engen Grenzen erlaubt. An überzähligen Embryonen dürfe dort bis 14 Tage nach der Befruchtung geforscht werden. International werde sogar eine Ausweitung auf 28 Tage diskutiert.

Deutsche Wissenschaftler außen vor

Bislang könnten deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu dieser Forschung wenig beitragen, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Dreißig Jahre nach Inkrafttreten des ESchG ist es nach Auffassung der Akademien an der Zeit, den rechtlich zulässigen und ethisch vertretbaren Umgang mit frühen menschlichen Embryonen neu zu bewerten.“

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